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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Angelegenheit Ende 1889, also vor 14 Jahren geschehen ist. – Ein weiterer Zeuge war Landgerichtsrat Tenge: Er habe niemals gehört, daß Minister Ruhstrat seinen verstorbenen Vater „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt hat. – Rechtsanwalt Koch (Jever): Ich bin ein Schulkollege von Dr. Ries. Ich bin einmal mit Dr. Ries auf dem Bahnhofe in Jever zusammengetroffen und habe ihm von der Bemerkung „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ Mitteilung gemacht. Ich kann aus eigener Wissenschaft nichts darüber sagen. Als ich aber 1893/94 hier Referendar war, ist das allgemein erzählt worden. – Vors.: Ist auch erzählt worden, der betreffende Oberlandesgerichtsrat habe deshalb das Lokal verlassen? – Zeuge: Jawohl. – Auf weiteres Befragen sagte der Zeuge: Es sei bekannt gewesen, daß Minister Ruhstrat, damals Staatsanwalt, viel mit derben Ausdrücken umherwarf. So soll der Minister einmal gesagt haben: Früher sagte man: „Ignorantia juris nocet“, jetzt muß es heißen: „Ignorantia juris non nocet“. (Heiterkeit.) – Der Zeuge bekundete ferner auf Befragen, daß im hiesigen Zivilkasino viel gespielt worden sei. Er (Zeuge) habe schon als Student dort gespielt. – Auf Befragen des Ersten Staatsanwalts sagte der Zeuge noch: Er glaube nicht, daß der Ausdruck anders gelautet habe, denn der Ausdruck „Oberschaf“ sei kein landläufiger, er habe ihn wenigstens vorher niemals gehört. – Referendar Thorade, Hilfsbeamter des Stadtmagistrats zu Oldenburg: Er habe schon als Student im hiesigen Zivilkasino gespielt und 1893 von Kollegen gehört: Der jetzige Minister Ruhstrat habe den Oberlandesgerichtsrat Tenge „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Sprenger bekundete der Zeuge: Professor Dencker habe ihm einmal erzählt: Minister Ruhstrat habe, wenn die Referendare Silbergeld als Einsatz gaben, dies verächtlich auf die Erde geworfen. – Vert. R.-A Dr. Sprenger: Dann habe ich noch einen Antrag zu stellen. – Nebenkläger Minister Ruhstrat: Ich

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/70&oldid=- (Version vom 7.5.2024)