Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/67

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

erschien, gehört zu haben. Herr Brauereidirektor Franz Hoyer sagte mir allerdings: ihm sei erinnerlich, daß ein solcher Ausdruck einmal gefallen sei. Dabei fiel mir ein, daß Herr Landgerichtsrat Niebuhr, jetzt am Landgericht zu Lübeck, mir erzählt hat: Oberlandesgerichtsrat Tenge sei einmal im Kasino an einen Skattisch herangetreten, an dem der jetzige Minister Ruhstrat mit anderen spielte. Da habe der Minister, um den Oberlandesgerichtsrat „wegzuekeln“, „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ gesagt. Es ist mir das aber so dunkel in Erinnerung, daß ich Veranlassung nahm, an Herrn Landgerichtsrat Niebuhr zu schreiben und diesen um Auskunft zu bitten. Herr Landgerichtsrat Niebuhr hat mir meine Erinnerung bestätigt. Da ich vermutete, es könnte eine Ladung des Herrn Landgerichtsrats Niebuhr beantragt werden, so habe ich den Brief des Herrn Landgerichtsrats mitgebracht. – Der Zeuge verlas mit Erlaubnis des Vorsitzenden den Brief. – Erster Staatsanwalt: Sie haben die Überzeugung, daß wenn Herr Landgerichtsrat Niebuhr mehr gewußt, er es auch geschrieben hätte? – Zeuge: Das nehme ich mit Bestimmtheit an, zumal ich Herrn Landgerichtsrat Niebuhr geschrieben habe, ich werde über das, was er mir schreibt, als Zeuge vernommen werden. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ist nicht Herr Landgerichtsrat Niebuhr andererseits ein diskreter Herr, der nicht gern jemandem Unangenehmes bereitet? – Zeuge: Das ist ein Urteil, über das sich schwer etwas sagen läßt. – Vert.: Ich beantrage jedenfalls die Ladung des Herrn Brauereibesitzers Franz Hoyer, den Antrag auf Ladung des Herrn Landgerichtsrat Niebuhr behalte ich mir noch vor. – Vors.: Wollen Sie sich nicht lieber sofort schlüssig machen? – Vert.: Das kann ich noch nicht, ich will erst die weitere Beweisaufnahme abwarten. – Vors.: Der Gerichtshof hat die Ladung des Herrn Brauereibesitzers Franz Hoyer angeordnet. – Auf weiteres Befragen des Verteidigers bemerkte der Zeuge: Es sei ihm erinnerlich, daß beim Zivilkasino viel

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/67&oldid=- (Version vom 6.5.2024)