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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

ihm Geld zur Bezahlung von Spielschulden geliehen habe, befördert, 2. der Herr Minister habe einen Oberlandesgerichtsrat „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt und 3. der Herr Minister sei auf Staatskosten zur Tonnen- und Bakenschau nach Bremerhaven gefahren, obwohl er nichts davon verstehe. Fragen, die mit dem Beweisthema nichts zu tun haben, sind abzulehnen. Zu fürchten hat der Minister diese Fragen nicht, obwohl in versteckter Weise mit einem Skandalprozeß gedroht wurde, wenn der Herr Minister den Strafantrag nicht zurückziehe. Ich bin der Meinung, es muß alles vermieden werden, was geeignet ist, einem Skandalprozeß Vorschub zu leisten. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich muß es mit voller Entschiedenheit bestreiten, daß in irgendeiner Weise ein Erpressungs- oder Bedrohungsversuch gemacht worden ist. Ich habe lediglich, ohne vorher mit Herrn Biermann gesprochen zu haben, zu dem Herrn Kollegen Wisser gesagt: es ist vielleicht nicht ganz richtig, eine Verhandlung auf alle Fälle herbeizuführen. Von einer Drohung in versteckter oder offener Weise kann gar keine Rede sein. Ich wiederhole, mir liegt jede Skandalsucht fern, ich wäre aber in meiner Verteidigung beschränkt, wenn der Wahrheitsbeweis nicht zugelassen würde. Es ist doch unmöglich, nur einzelne Teile aus dem Artikel herauszureißen und zur Verhandlung zu stellen. Es muß doch gestattet sein, das ganze Milieu zu schildern. Nach der Meinung des Herrn Staatsanwalts und des Herrn Vertreters des Nebenklägers müßte man ja bei einer Anklage auf Mord oder Totschlag sich lediglich auf die Tatsache beschränken, daß der Täter den Revolver abgedrückt hat, und alles was der Tat vorausgegangen ist, als unerheblich von der Beweisaufnahme ausscheiden. Ich bin der Meinung, selbst wenn bereits die Absicht der Beleidigung festgestellt wäre, ist doch der Wahrheitsbeweis für das Strafmaß von Belang. – Vert. R.-A. Greving: Ich muß bemerken, daß ich mit dem Herrn Vertreter des Nebenklägers keine Verhandlung über Zurückziehung

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/58&oldid=- (Version vom 30.4.2024)