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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

wissen. – Vors.: Genügt es Ihnen, wenn ich in meinem und im Namen der vier Beisitzenden erkläre, daß wir weder aus eigener Wissenschaft noch von Hörensagen etwas bekunden können? – Vert.: Ich bedaure, ich muß auf meinen Anträgen bestehen. – Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof hat den Antrag auf Vernehmung der Mitglieder des Gerichtshofes abgelehnt, weil diese sämtlich versichert haben, daß sie weder aus eigener Wissenschaft noch von Hörensagen über die Angelegenheit etwas bekunden können und es den Anschein hat, als sei der Antrag nur gestellt, um die Mitglieder des Gerichtshofes an der Ausübung des Richteramtes zu verhindern. – Der Verteidiger, R.-A. Dr. Sprenger, erhob auch gegen diesen Beschluß Beschwerde und beantragte eine Beschwerde zu Protokoll zu nehmen, daß ein neuer Gerichtshof einen Beschluß gefaßt und verkündet habe, ohne daß der erkennende Gerichtshof die Verhandlung ausdrücklich ausgesetzt und über den Personenwechsel des Gerichtshofes ein Beschluß gefaßt worden sei. – Der Vorsitzende nahm diese Beschwerde zu Protokoll. Alsdann wurde in die Verhandlung eingetreten. Der Angeklagte, Dr. Gustav Ries, äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Er sei 1867 geboren, 1890 sei er in den Staatsdienst getreten. Im August 1902 sei er nach Jever versetzt worden. Er habe sich dadurch gekränkt und zurückgesetzt gefühlt. Außerdem sei er dadurch pekuniär geschädigt worden. Er hatte seine Eltern zu unterstützen; hier in Oldenburg hatte er verschiedene Nebeneinnahmen, die in Jever ausfielen. – Vors.: Weshalb mag Ihre Versetzung erfolgt sein? – Dr. Ries: Weil eine Oberlehrerstelle eingezogen wurde. – Vors.: Dann war doch die Versetzung ganz natürlich. – Angekl.: Ich war aber nicht der jüngste Oberlehrer. Ich habe die Begründung eines Oberlehrervereins nach preußischem Muster zwecks Erhöhung der Oberlehrergehälter veranlaßt und habe auch die dem Landtag eingereichte Denkschrift zwecks Erhöhung

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/45&oldid=- (Version vom 27.4.2024)