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Auslegung zulassen sollte, als ob ich mich nicht streng an den wohlerwogenen Wortlaut und Sinn des Vergleiches gehalten hätte, wie dies in der Beweisaufnahme Euer Hochwohlgeboren in loyaler Weise getan haben, so bedaure ich dies und kann nur wiederholen, daß dies meiner Absicht nicht entsprach.

Diese Erklärung läßt mich annehmen, daß auch Euer Hochwohlgeboren sich wieder auf den Boden des Vergleiches stellen und die Angelegenheit als erledigt ansehen werden.

Mit vorzüglichster Hochachtung
Graf Moltke.“
Darauf antwortete Harden:
Sr. Exzellenz dem Generalleutnant
Herrn Grafen Kuno v. Moltke.

Diese (zur Veröffentlichung bestimmte) Erklärung genügt mir. Um Ihren Wunsch zu erfüllen, habe ich am fünfzehnten Juni dem Zweiten Strafsenat des Reichsgerichtes mitgeteilt, daß ich auf die Revision des Urteils vom zwanzigsten April verzichte.

Mit vorzüglichster Hochachtung
Maximilian Harden.