Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 3 (1911).djvu/363

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

ich in der Hauptverhandlung das dem Menschenmaß Erreichbare geleistet habe, um eine schonende Behandlung der Sache und der Person zu ermöglichen und dadurch Eurer Exzellenz Schmerzliches zu ersparen. Durch Ihr Verhalten haben Sie mir die Fortsetzung dieser Taktik unmöglich gemacht und mich zugleich von der Verantwortung für alles Weitere entbürdet. Ich bin an das Vereinbarte nicht mehr gebunden und habe heute an die Königliche Staatsanwaltschaft geschrieben:

„Der Königlichen Staatsanwaltschaft beehre ich mich mitzuteilen, daß ich nach den gestrigen Aussagen des Grafen Kuno von Moltke von den beiden am zweiundzwanzigsten März der Königlichen Staatsanwaltschaft eingereichten Erklärungen meinen Namen zurückziehe und mich von den darin ausgesprochenen Wünschen lossage. Ich ersuche den Herrn Ersten Staatsanwalt, diese Mitteilung unverzüglich dem einstweilen zuständigen Gericht, der Vierten Strafkammer am Königlichen Landgericht I Berlin, zugänglich zu machen.“

In vorzüglicher Hochachtung
Harden.

Harden legte gegen seine Verurteilung Revision ein. Die Verhandlung vor dem zweiten Strafsenat des Reichsgerichts sollte am 5. Juli 1909 stattfinden. Am 12. Juni 1909 erhielt Harden folgenden Brief:

„Seiner Hochwohlgeboren Herrn Maximilian Harden.
Eurer Hochwohlgeboren
theile ich, in Beantwortung Ihres Briefes vom einundzwanzigsten April, folgendes mit:

Sämtliche von meinem Anwalt, Herrn Justizrat Dr. Sello, vor Gericht abgegebenen Erklärungen entsprechen meinen Intentionen und dem von mir unterzeichneten Vergleich. Auch ich habe in meiner Vernehmung zum Ausdruck bringen wollen, daß in den streitigen Artikeln der ‚Zukunft‘ der bewußte Vorwurf nicht gemacht worden ist. Wenn meine in der Erregung vor Gericht gemachte Aussage die