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daß meiner Meinung nach von einer Beweisaufnahme vielleicht wird ganz abgesehen werden können, falls der Herr Angeklagte und der Herr Nebenkläger uns ausreichende Erklärungen noch weiterhin über einzelne Punkte, die von Wichtigkeit sein können, abgibt. – Justizrat Dr. Sello: Ich bin der Meinung, daß die vom Herrn Kollegen Bernstein angeregte Unzuständigkeitsfrage der ernstesten Beachtung wert ist, und muß seine Einwendungen unterstützen. Da kein Zweifel bestehen kann, daß bei richtiger, zutreffender Auslegung des § 417 der Str.-P.-O. die Strafkammer als Erste Instanz zur Aburteilung dieser Sache nicht berufen sein kann, wäre eine Fortsetzung des Verfahrens mit dem Keim einer unheilbaren Nichtigkeit behaftet. – Nach längerem Disput zwischen dem Oberstaatsanwalt, dem Vertreter des Nebenklägers, dem Verteidiger und dem Angeklagten beschloß der Gerichtshof, den Antrag auf Einstellung des Verfahrens abzulehnen. – Auf Antrag des Oberstaatsanwalts wurde darauf beschlossen, die Öffentlichkeit während der ganzen Dauer der Verhandlung, einschließlich der Vertreter der Presse, auszuschließen. – Der Vorsitzende forderte Harden auf, sich über die inkriminierten Artikel und deren Motive zu äußern. – Harden: Graf Moltke hat erklärt, daß er in den inkriminierten Artikeln keine Beleidigung mehr findet. Er wünscht keine Beweisaufnahme. Ich bin und bleibe auch als Angeklagter ein Mann von leidlicher Lebensart und werde den Versuch machen, auf dem Boden dieser Erklärung mich zu halten. Das kann aber nur geschehen, wenn von keiner Seite der alte Streit, der geschlichtet worden ist, aufgenommen wird. Ich äußere mich also einstweilen auf die Anklage nicht und antworte auf keine Frage. Auf Ersuchen des Vorsitzenden äußerte sich der Angeklagte über die Gründe, die nach seiner Überzeugung gegen jede Beweisaufnahme sprechen, ungefähr folgendermaßen: Harden: Ich habe in den inkriminierten Artikeln einen Kreis von Menschen zunächst leise gewarnt und dann angegriffen, die höchst unheilvoll