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fortgesetzt. Nach drei Tagen erklärten aber die Ärzte: Die Verhandlung, deren Ende nicht abzusehen sei, müsse auf unbestimmte Zeit vertagt werden. Durch die fortgesetzte Anstrengung und Aufregung sei für das Leben des Angeklagten das Schlimmste zu befürchten. Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel beantragte daraufhin die Vertagung, fügte aber hinzu, daß er auf Grund des Ergebnisses der Beweisaufnahme den Antrag auf Schuldig stellen müßte. – Die Verteidiger schlossen sich dem Antrage auf Vertagung an. Der Angeklagte protestierte jedoch gegen den Antrag. Er stehe unter dem Druck einer furchtbaren Anklage; er fühle sich stark genug, der Verhandlung weiter zu folgen, in dem Bewußtsein seiner vollen Unschuld. Er zweifle nicht, daß es ihm gelingen werde, seine volle Unschuld nachzuweisen. – Der Gerichtshof beschloß jedoch die Vertagung auf unbestimmte Zeit. Ende September 1908 wurde die Haftentlassung des Fürsten Eulenburg gegen eine Sicherheitsleistung von 500 000 Mark beschlossen. Daraufhin kehrte der Fürst nach seinem Schloß Liebenberg zurück. Im Mai 1909 erschienen im Auftrage der Staatsanwaltschaft einige Mitglieder der Medizinischen Wissenschaftlichen Deputation in Liebenberg. Diese erklärten den Fürsten nach vorgenommener Untersuchung für verhandlungsfähig. Die am 17. Juli 1908 unterbrochene Verhandlung begann daher am 7. Juli 1909 von neuem. Allein zwei Stunden nach Eröffnung erlitt der Angeklagte einen derartigen Schwächeanfall, daß die Ärzte das Schlimmste befürchteten. Die Verhandlung mußte deshalb abgebrochen und wiederum auf unbestimmte Zeit vertagt werden. – Im Mai 1908 fand vor dem zweiten Strafsenat des Reichsgerichts die Revisionsverhandlung gegen Harden statt. Nach zweitägiger Verhandlung beschloß der Senat, das Urteil der vierten Strafkammer des Landgerichts Berlin I, nebst allen tatsächlichen Feststellungen aufzuheben und zur noch- maligen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Ausschlaggebend für diesen Beschluß