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sein, daß er damit Unheil anstiftet, welches nie wieder gutzumachen ist. Die Grundlage seiner Beschwerden und Beschuldigungen sind einige Bemerkungen des Fürsten Bismarck über die Hintermänner der Kinäden, ferner Gerüchte, die wahrscheinlich auf diese Äußerungen zurückzuführen sind und Mitteilungen der Frau von Elbe. Die Äußerungen des Fürsten Bismarck sind wahrscheinlich im Zorne gefallen, aus ihnen konnte und durfte der Angeklagte nichts auf Homosexualität des Fürsten Eulenburg und seiner Freunde Hinweisendes entnehmen. Ganz besonders unvorsichtig war es, einer Frau Glauben zu schenken, die einen erbitterten Ehescheidungskampf geführt hat und bei der es doch nahelag, daß sie die Dinge subjektiv gefärbt ansah –, mag auch die Person der Dame dem Angeklagten und anderen Personen einen glaubhaften Eindruck gemacht haben. Ihm war aus den Ehescheidungsakten bekannt, daß die Dame von Dr. Frey als hysterisch bezeichnet war und an schwerer Trionalvergiftung gelitten hatte. Es wäre doch wahrlich wohl geboten gewesen, ehe er einen Mann in so exponierter Stellung wie den Grafen Kuno von Moltke mit so viel Schimpf und Schande öffentlich bewarf, nicht seiner eigenen Diagnose zu trauen, die trotz seines reichen Wissens doch immer nur die eines Laien war, sondern einen der ihm zur Verfügung stehenden großen fachmännischen Spezialisten zu Rate zu ziehen. Wenn der Gerichtshof trotz all dieser erschwerenden Momente dem so maßvollen Antrage der Staatsanwaltschaft lediglich beigetreten ist, so ist das in Rücksicht darauf geschehen, daß die Gefängnisstrafe den Angeklagten bei seiner geschwächten Gesundheit härter trifft als einen andern gesunden Menschen. Danach rechtfertigt sich die Entscheidung des Gerichts. – Gegen dieses Urteil legte Harden Revision ein. Inzwischen beschworen Milchhändler Riedel (München) und Fischer Jakob Ernst (Starnberg) in einem von Harden angestrengten Beleidigungsprozeß gegen den Redakteur eines Münchner Blattes, daß sie vor vielen Jahren