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Anklage konzediert ihm, daß er aus lauteren Motiven gehandelt hat, in dem Bestreben, seinem Vaterlande nützlich zu sein. Der Quell seiner Handlungen ist doch eine billigenswerte Gesinnung, und deshalb liegt, wenn der Angeklagte überhaupt strafbar erscheint, keinerlei Veranlassung vor, den Mann ins Gefängnis zu schicken. – Hierauf erhielt der Angeklagte Harden das Schlußwort: – Angeklagter Harden: Ich möchte zunächst ein Wort auf die tadelnden Bemerkungen und Aufforderungen des Herrn Oberstaatsanwalts an mich erwidern. Er erwähnte einen kleinen Artikel vom Ritter Lindenberg. Weder der Verfasser noch ich haben den Artikel in irgendwelchem Zusammenhang mit wirklichen oder vermeintlichen Verfehlungen des Fürsten Eulenburg gebracht. Zweitens: Was den Fürsten Eulenburg betrifft, von dem ich ja noch zu sprechen haben werde im Zusammenhang mit diesem Prozeß, so möchte ich dem Herrn Oberstaatsanwalt sagen, daß nach seinem Appell von mir aus alles geschehen wird, was zur vollen Aufklärung der Wahrheit dienen kann und daß ich in vollem Vertrauen dabei die Hilfe der königlichen Anklagebehörde in Anspruch nehmen werde. – Ich bitte nun den hohen Gerichtshof um Entschuldigung, daß ich gestern hier nicht erscheinen konnte. Ich glaube, daß der Vorwurf des Oberstaatsanwaltes, der bei dieser Gelegenheit erhoben wurde, daß ich selbst so schroff gewesen sei, nicht begründet ist. In dem Stenogramm der Schöffengerichtsverhandlung befindet sich nirgends eine Äußerung von mir, wonach es mir gleichgültig wäre, ob Fürst Eulenburg im Gerichtssaale tot hinsinkt. Ich habe im Gegenteil in jener Verhandlung gesagt, daß es mir fern liegt, den kranken Mann zu quälen. Hoher Gerichtshof! Ich bin in diese Verhandlung als Invalide eingetreten, ich habe mich auf das Allernotwendigste beschränken müssen und eigentlich ohne jede Aktivität habe ich teilgenommen. Deshalb muß ich leider, so schwer es mir wird, körperlich, und so sehr ich empfinde, daß die Herren nach den vielen Tagen wie Fafnir das Ende