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keinen Strafantrag stellte. Herrn Harden ist wenigstens bis zum heutigen Tage keine Privatklage des Fürsten Eulenburg zugestellt worden. Das alles gab mir zu schwerwiegenden Bedenken Anlaß. Ich will Ihnen weiter sagen, weshalb ich hier von dem, was ich gegen den Fürsten Eulenburg in der Schöffengerichtsverhandlung gesagt habe, nichts zurücknehme und nicht, die von mir verlangte Abbitte leiste. Ich will Ihnen klarlegen, was mich dazu zwingt, meiner Überzeugung treu zu bleiben. Wenn ein Mann wie Fürst Bismarck ein Wort gebraucht, so ist wohl ohne weiteres anzunehmen, daß er auch die Bedeutung des Wortes kennt. Ich kann mich nicht dazu entschließen, wenn Fürst Bismarck auf den Fürsten Eulenburg das Wort „Kinäde“ gebrauchte, daß er dann nicht gewußt haben soll, was das Wort „Kinäde“ bedeutet. Ich kann mich nicht entschließen, mich mit der jetzt von Herrn Chefredakteur Dr. Liman gegebenen Interpretation einverstanden zu erklären. Fürst Bismarck hätte, wenn er das Wort „Kinäde“ in der jetzigen Auslegung verstanden hätte, nicht auch noch die bekannte Äußerung Götz von Berlichingens gebraucht. Ich muß dies um so mehr annehmen, da auch der Geheimrat Schweninger und Andere ähnliche Äußerungen des Fürsten Bismarck über den Fürsten Eulenburg bekundeten. In München und Wien haben ebenfalls derartige Gerüchte über den Fürsten Eulenburg lange genug kursiert. Herr Kriminalkommissar v. Tresckow, der Vertreter des Polizeipräsidiums, hat von dem Grafen Moltke die Erlaubnis gehabt, alles auszusagen, was er von Gerüchten über ihn wisse. Fürst Eulenburg hat jedoch die Erlaubnis nicht gegeben, über Gerüchte hier auszusagen, die über ihn möglicherweise zirkulierten. Soll man bei all dem nicht darauf kommen, daß von dem Fürsten Eulenburg in dieser Sache nicht immer der gerade Weg gegangen ist? Herr Lecomte hat seinerseits nicht reagiert. Und dann die Art, wie Fürst Eulenburg in dem Prozeß Brand unter seinem Eide die Beschuldigung des damaligen