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überhaupt einmal die Artikel an: sie füllen 120 Druckseiten, und alle Stellen, in denen vom Grafen Moltke die Rede ist, machen zusammen kaum eine Seite aus! Der Verteidiger ging die einzelnen Artikel durch und suchte nachzuweisen, daß in keinem der Sinn liege, den der Oberstaatsanwalt herausgelesen habe. Er fragte wiederholt unter Anführung einzelner Stellen: Darf man das in Deutschland nicht sagen? Selbst wenn aber die Artikel so gedeutet werden könnten, wie behauptet wird, so würde Harden für die beiden ersten Artikel nicht bestraft werden können, da nach der Auskunft des Frhrn. v. Berger bezüglich ihrer Verjährung eingetreten ist. Ein fortgesetztes Delikt liegt nicht vor. Kein Mensch hat die Artikel so verstanden und so interpretiert, wie es jetzt geschieht. Der Lärm, der nachträglich entstanden, ist ihm nicht aufs Konto zu setzen. Ich bin nunmehr bei den Personen angelangt, die Harden in seinen Artikeln erwähnt hat. Da muß ich nun in erster Linie sagen: Wo sind denn eigentlich die Herren Hohenau und Lynar? In der Verhandlung sind bisher diese Namen nicht genannt worden, ich will mich deshalb auch nicht weiter mit ihnen beschäftigen. Derjenige, von dem Herr Harden am meisten gesprochen hat, war der Fürst zu Eulenburg. Der Herr Oberstaatsanwalt hat hier von mir verlangt, daß ich dem Fürsten Eulenburg, den ich allerdings scharf angegriffen hatte und angreifen mußte, Abbitte leiste. Ich erkläre hier, ich bin nicht feindselig gegen den Fürsten, ich habe ihm und er mir niemals etwas getan. Wenn es nicht meine Pflicht gebietet, habe ich noch niemals einem Menschen etwas übles nachgeredet. Ich mußte aber als Anwalt und Rechtsvertreter des Angeklagten so handeln. Ich kann zu meinem Bedauern der Aufforderung des Staatsanwalts nicht entsprechen. Ich kann meine Vernunft, meine Logik nicht zwingen. Es wäre nicht gewissenhaft und nicht anständig, wenn ich jetzt sagen würde, um des lieben Friedens willen will ich das alles jetzt zurücknehmen. Ich will ganz offen