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wir die Ehre deutschen Namens, deutschen Mannestums und die Ehre eines Mannes, der im wirklichen Sinne des Wortes sein Blut auf dem Schlachtfelde vergossen hat für das Vaterland, wiederhergestellt haben im In- und Ausland. Das Gute, was aus diesen Artikeln entsprungen ist, ist das, daß wir in Zukunft jedem Rauner, Flüsterer, Hintertreppenkolporteur, der nachher von nichts etwas gesagt haben will, von „Frontwechsel“ und dergleichen spricht, den Mund werden stopfen und ihm zurufen können: „Du lügst!“ Auch die Spatzen im Grunewald, auf die sich Herr Harden in der ersten Verhandlung berufen hat, werden, nachdem die Wahrheit ihren Triumph hier gefeiert hat, in Zukunft ein anderes Lied pfeifen als vorher. – Nebenkläger Graf Kuno v. Moltke: Ich möchte hier noch in breiter Öffentlichkeit die Frage beantworten, weshalb ich mein Abschiedsgesuch eingereicht habe: Als ich den Artikel der Zukunft vom 27. April zur Kenntnis nahm, ging ich zu meinem direkten Vorgesetzten, dem Gouverneur Generalfeldmarschall v. Hahnke. Ich habe ihm dargelegt, ich glaube informiert zu sein, daß der Herr Angeklagte sich eine Gruppe konstruiere und dann sie angreife in der Art, um sich nicht mit ihr zu schlagen, sondern um sie in breiter Öffentlichkeit in der Art zu verdächtigen, daß sie unmöglich wird. Ich beriet mit meinen Anwälten, in welcher Weise gegen ein solches Vorgehen eingeschritten werden könnte. Zwei Tage darauf kam zu mir General von Plessen, der Chef des allerhöchsten Hauptquartiers, dem ich mein Ehrenwort gegeben habe, daß ich nie mit Männern geschlechtlichen Umgang gepflogen habe. Ich habe darauf gleichzeitig mein Abschiedsgesuch meiner innersten Überzeugung nach eingereicht, unter der Motivierung, es erscheine mir nicht angängig, daß eine Persönlichkeit in meiner Stellung unter einem nicht gleich zu beseitigenden Verdacht fernerhin im Dienst stehen könne. General v. Plessen schien durchaus meiner Meinung zu sein. Am 24. Mai habe ich meinen Abschied von allerhöchster Stelle in Gnaden bewilligt