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eine ganze Anzahl Hysterischer, die ebenso wahrheitsliebend sind wie andere. Aber hier hat sich doch, namentlich nach der Darstellung der Gräfin Danckelmann, ein Bild der Hysterie dargestellt, daß ich aus diesem Grunde einer solchen Persönlichkeit so leicht nicht Glauben schenken würde. – Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Da bei böswilliger Auslegung des Gebrauchs des Riechfläschchens auf femininen Einschlag gedeutet werden könnte, müßte doch festgestellt werden, ob der Herr Graf immer das Riechfläschchen anwendet, oder nur hier während der Verhandlung. – Graf Moltke: In dem Fläschchen befindet sich englisches Riechsalz, welches ich benutze, weil ich seit Oktober meinen Schlaf eingebüßt habe. – Auf eine Frage des Justizrats Bernstein gab Sanitätsrat Dr. Moll zu, daß Harden keine besondere Veranlassung haben mochte, an der Glaubwürdigkeit der Frau v. Elbe zu zweifeln. Er selbst habe mit Behauptungen hysterischer Frauen in Ehescheidungssachen die Erfahrungen gemacht, daß er in solchen Dingen überhaupt nichts mehr glaube. Er habe die „Zukunft“ von ihrem Erscheinen an gelesen und würde annehmen, daß an der Überzeugungstreue Hardens bei dem, was er sagt, kaum zu zweifeln sei. – Harden: Ich betone auch hier, daß ich niemals eine Homosexualität des Nebenklägers behauptet habe, sondern nur eine erotisch betonte Freundschaft und ein Abweichen von der Norm des Sexualempfindens. Wird es für den Herrn Sachverständigen von Einfluß sein, daß diese Freundschaft zu einem anderen Manne (Eulenburg) bestand, von dem nach zwei beschworenen Aussagen der Gründer des Deutschen Reiches gesagt hat, daß er pervers veranlagt sei? – Vors.: Von zwei beschworenen Aussagen kann noch keine Rede sein, denn Dr. Limans Aussage war doch anders. – Auf Befragen Hardens bemerkte Sanitätsrat Dr. Moll: Der Nachweis, daß Fürst Eulenburg eine perverse Neigung dem Grafen Moltke gegenüber betätigt habe, sei nicht geführt. Voraussetzung sei überhaupt die Richtigkeit des Bismarckschen Urteils. –