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im Gefolge und gibt ein Krankheitsbild, wie es sich bei der Frau v. Elbe zeigt. Aus einer solchen Zeit kann man keine klare Erinnerung haben. Frau v. Elbe hat ja hier selbst bekundet, daß sie eine Lücke in ihrem Gedächtnis hat. Bei einer solchen Patientin kommen durch die Phantasie Zeichnungen und Bilder zutage, die der objektiven Wahrheit nicht entsprechen. Dr. Frey hat uns hier eingehend dargetan, daß Frau v. Elbe schwer hysterisch, ihre Einbildungskraft sehr groß sei, sie leicht in Erregung gerate, und der Herr Oberstaatsanwalt hat ganz recht, wenn er auf das Wort hinwies: quaevis hysterica mendax. (Jede Hysterische ist eine Lügnerin.) Wenn man aus solcher Quelle schöpfen soll, dann darf man der betreffenden Person nur so weit trauen, als man sie kontrollieren kann auf ihre Reproduktionsfähigkeit. Frau v. Elbe war keine zuverlässige Quelle. Sie war eifersüchtig gegen jedermann. Aus dieser Quelle können wir nichts folgern, was als Unterlage für unser Gutachten dienen kann. Die Äußerungen, die von der Frau dem Grafen Moltke in den Mund gelegt werden, sind nicht gegen die Ehe im allgemeinen gerichtet gewesen, sondern hatten nur auf diese Ehe Bezug. Die Behauptung, daß der Graf Rot auflege und was Frau von Elbe in bezug auf die ihr einmal verdorbene Weihnachtsfreude gesagt, hat in der jetzigen Verhandlung eine mehr als harmlose Aufklärung erhalten, ebenso die Szene mit dem Taschentuch, die als Persiflage jetzt hier dargestellt ist. In den Augen der Frau v. Elbe ist daraus ganz etwas anderes geworden. Es kann aus dem, was diese Verhandlung ergeben hat, absolut nichts gefolgert werden, was für eine Homosexualität des Grafen Moltke sprechen könnte. Es mag sein, daß der Verkehr des Grafen mit seinem Freunde, dem Fürsten Eulenburg, ein etwas schwärmender oder, wie Herr Harden sagt, verhimmelnder war, aber es handelt sich dabei doch nur um ideale, künstlerische Schwärmerei. In dem kürzlich in der Voss. Ztg. hervorgehobenen Briefwechsel zwischen Goethe und Zelter, Wagner und Liszt kommen noch ganz