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ihn die Beteiligten verstehen werden. Als erste Folge der Artikel betrachte er die Abreise des Fürsten zu Eulenburg nach dem Süden, so daß er nicht nötig habe, noch deutlicher zu werden. Wie mir Herr Harden wiederholt versicherte, habe er sich verpflichtet gefühlt, diese Andeutungen erscheinen zu lassen, da er eben aus der behaupteten sexuellen Normwidrigkeit die politische Schädlichkeit ableitete. Ich erkundigte mich speziell über den Grafen Moltke, weil die liberale Presse seinerzeit Andeutungen gebracht hatte, nach welchen Graf Kuno Moltke als zukünftiger Reichskanzler in Betracht komme. Herr Harden erklärte mir, daß es ihm außerordentlich peinlich sei, schon wegen des denunziatorischen Charakters, den die Öffentlichkeit seinen Artikeln unterlegen könne, in dieser Weise zu Werke gehen zu müssen. Nach diesem Gespräch war ich der festen Überzeugung, daß für Herrn Harden bei der Veröffentlichung der Artikel ausschließlich politische Gründe maßgebend waren. – Vors.: Sie sind doch später noch einmal mit Herrn Harden zusammengetroffen? – Zeuge: Jawohl, es war dies im vergangenen Sommer. Bei dieser Unterredung sagte Herr Harden, es wäre ihm besonders unangenehm, daß es nun doch zum Skandal gekommen sei. Die ganze Sache hätte man viel geräuschloser erledigen können. Auch dieses Mal versicherte mir der Angeklagte, daß ihm von vornherein jede Absicht einer Beleidigung ferngelegen habe. Er habe keinesfalls an das sexuelle Moment als Hauptsache gedacht, sondern nur politische Momente in erster und einziger Linie berücksichtigen wollen. – Vors.: Das sexuelle Moment sollte doch aber das Mittel, sein, um jenen angeblichen „Kreis" zu sprengen. – Zeuge: Es war ja auch allgemein bekannt, daß im Milieu des Hofes ein eigentümlicher Ton herrscht, der anderen höchst merkwürdig vorkam. Derartige Gerüchte bestanden schon seit langer Zeit, ohne daß natürlich jemand an eine Beimischung eines sexuellen Moments dachte. – Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: