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hat das Recht, zu sich zu rufen wen er will und welchen Beamten er will. Ich bin Beamter gewesen, vereidigter Beamter; habe drei Kaiser begleiten müssen, sogar in Vertretung des Auswärtigen Amtes, so und so oft auf Nordlandreisen, Jagdausflügen usw. Dazu kann der Kaiser wählen wen er will. Ich bin deshalb unendlich oft mit Sr. Majestät in amtlichen Gesprächen und in amtlichen Aufträgen beschäftigt gewesen. Ich habe niemals darin auch nur den Schatten von einem Unrecht empfinden können. Wäre ich Besitzer von Liebenberg und weiter nichts gewesen und hätte der Kaiser mich rufen lassen, so hätte ich dem Kaiser gesagt: Von den Dingen bitte ich mir nichts zu sagen, denn ich könnte in den Geruch kommen, unverantwortlicher Ratgeber zu sein. – Justizrat Dr. Sello: Ich möchte von Herrn Dr. Limann Auskunft haben, ob das von ihm erwähnte Urteil des Fürsten Bismarck über die unverantwortlichen Ratgeber zurückzuführen ist auf die Zeit nach dem Ausscheiden des Fürsten aus dem Amte. – Dr. Limann bestätigte dies, verneinte aber die weitere Frage, ob der Fürst die eigene Entlassung auf die Tätigkeit der unverantwortlichen Ratgeber schieben wollte. Justizrat Dr. Sello: Ich habe den Fürsten zu Eulenburg doch richtig verstanden, daß der Botschaftsrat Lecomte nach Liebenberg gekommen ist auf ausdrückliche Anregung des Hofmarschallamtes Sr. Majestät. Es ist also nicht richtig, daß Herr Lecomte erst durch den Fürsten Eulenburg Sr. Majestät vorgestellt worden ist? – Fürst zu Eulenburg: Das wäre vollständig absurd, denn ein Botschaftsrat wird stets durch den Chef der Mission Sr. Majestät vorgestellt. Und Herr Lecomte ist nur ein einziges Mal in Liebenberg auf Wunsch Sr. Majestät gewesen. Das erste Begegnen Sr. Majestät mit diesem Beamten der französischen Botschaft hatte schon längst auf dem vorgeschriebenen Wege stattgefunden. – Harden: Ich habe auch niemals behauptet, daß der Fürst zu Eulenburg den Herrn Lecomte Seiner Majestät vorgestellt hat. – Oberstaatsanwalt: