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hat dann, als ich weg war, über mich selbst allerlei verbreitet, was absolut unwahr ist. Auf die Frage des Oberstaatsanwalts erklärte die Zeugin: die Frau Gräfin habe ihr nichts von unsauberen Freundschaftsverhältnissen ihres Gatten gesagt, ebensowenig, daß er sie geschlagen, mit Füßen getreten, daß sie schwarze Flecke gehabt habe. – Oberstaatsanw. Dr. Isenbiel: Hat Ihnen die Frau Gräfin nicht einmal gesagt: ursprünglich habe ja der Graf die Schuld im Ehescheidungsverfahren auf sich nehmen wollen, weil der Graf ursprünglich gesagt habe, er wolle sich wegen unüberwindlicher Abneigung scheiden lassen? – Zeugin: Ich weiß nur, daß sich die Gräfin nicht scheiden lassen wollte, weil sie ihre gesellschaftliche Stellung nicht gerne aufgeben wollte. – Auf eine Frage des Justizrats Dr. Sello bestätigte die Zeugin weiter, daß sie einmal aus gänzlich nichtiger Veranlassung von der Gräfin beschuldigt worden sei, ein Liebesverhältnis mit einem Diener angefangen zu haben. Alles, was man tat, wurde einem anders ausgelegt, die Gräfin bewegte sich immer in Extremen. – Frau v. Elbe erklärte, sie erinnere sich nicht, eine solche Beschuldigung ausgesprochen zu haben. – Vors.: Das war noch zu der Zeit, als Sie an Trionalvergiftung litten. – Die Zeugin schwieg. Inzwischen verbreitete sich das Gerücht, daß die Einigungsverhandlungen endgültig gescheitert seien, da ein allerhöchster Befehl vorliege, wonach gewünscht werde, daß die Verhandlungen weitergehen und die Sache durch ein gerichtliches Urteil zur Erledigung kommen soll. – Im weiteren Verlauf bekundete Dr. med. Frey (Wien) als Zeuge und Sachverständiger: Er habe Frau v. Elbe, frühere Gräfin Moltke 1897 eine Zeitlang behandelt. Die Frau, die an Blinddarmentzündung litt, sei hochgradig hysterisch gewesen. – Vors.: Hat die damalige Frau Gräfin Moltke Äußerungen gemacht, daß ihr Gatte homosexuell sei? – Dr. Frey: Ich bitte, mir die Beantwortung dieser Frage zu erlassen. Ich bin als Arzt gezwungen, das Berufsgeheimnis zu wahren.