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Wochen vor seinem Tode erzählt, daß ein Graf Moltke dänischer Linie einem Erpresser 3000 Kronen aus Kopenhagen gesandt habe. Vom Grafen Kuno v. Moltke wisse er absolut nichts. Hierauf wurde die Öffentlichkeit wiederhergestellt. Es erschien zunächst als Zeugin die Krankenpflegerin Schwester Hedwig Lange, die Frau v. Elbe in der Zeit vom Herbst 1899 bis 1900 während schwerer Krankheit gepflegt hat. Sie bekundete: Frau v. Elbe sei sehr nervös gewesen und habe sehr wenig über ihren Gatten geredet. Es ist der Zeugin nicht aufgefallen, daß Frau v. Elbe unwahr oder unglaubwürdig sei. – Vors.: Wie hat sich Frau v. Elbe denn über ihren Gemahl geäußert. – Zeugin: Sie sagte gesprächsweise, der Graf wäre eifersüchtig auf seinen Stiefsohn. – Justizrat Dr. Sello: Wie ist das zu verstehen: der Graf sei eifersüchtig auf seinen Sohn, sollte damit gemeint sein, daß der Graf meinte, der Stiefsohn entzöge ihm die Liebe seiner Gemahlin? – Zeugin: Ich habe selbst nicht darüber nachgedacht. – Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Hat Frau v. Elbe niemals Ihnen gegenüber den Grafen Moltke beschuldigt, er habe sie unfreundlich behandelt, habe sie geschlagen oder dergleichen? – Zeugin: Niemals. – Vors.: War Frau v. Elbe während Ihrer Pflege sehr krank? – Zeugin: Ja, sie hat schwer phantasiert und hat erst allmählich wieder gehen gelernt; sie erholte sich sehr langsam. – Professor Dr. Eulenburg: Haben Sie bemerkt, daß während Ihrer Pflegezeit das Gedächtnis der Frau v. Elbe schwach war? – Zeugin: Nein, davon habe ich nichts bemerkt. – Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Die Gräfin hat niemals Ihnen gegenüber den Grafen Moltke beschimpft? – Zeugin: Nein. – Es wurde hierauf zur Vernehmung der Zeugin Rosenbauer geschritten, die bei Frau v. Elbe als Gesellschafterin tätig war. Die Zeugin erklärte auf Befragen des Vorsitzenden: Ich war von Juli 1900 bis Mai 1901 bei Frau v. Elbe Gesellschafterin. Frau v. Elbe hat mir öfters von ihrer zweiten Ehe und ihrem Ehescheidungsprozeß erzählt und dabei gesagt: „Einen von