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Gesuch des Herrn Zeugen unterstützen, denn niemand ist ja, wie Herr Harden aus eigener Erfahrung weiß, Herr seiner Gesundheit. Fürst zu Eulenburg hat, wie ich wiederhole, dringend gebeten, ihn möglichst sofort abzufertigen, weil er an einer schweren Bronchitis leidet. Es würde sich daher empfehlen, ihn vor dem Grafen Kuno v. Moltke zu vernehmen. – Justizrat Kleinholz: Die Verteidigung muß doch Wert darauf legen, daß der Herr Nebenkläger zuerst vernommen wird, da auf Grund seiner Bekundung weitere Fragen an den Fürsten zu Eulenburg zu richten sein werden. – Justizrat Dr. Sello: Wir schließen uns der Bitte an, den Herrn Fürsten zu Eulenburg zunächst zu vernehmen. Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Ich beantrage die Vernehmung des Fürsten zu Eulenburg bei verschlossenen Türen stattfinden zu lassen, dagegen halte ich es für zulässig, den Herrn Nebenkläger in öffentlicher Sitzung zu vernehmen, falls er nicht selbst den Ausschluß der Öffentlichkeit wünscht. Für die Vernehmung der Frau v. Elbe und deren Mutter der Frau v. Heyden beantrage ich den Ausschluß der Öffentlichkeit. Die Justizräte Kleinholz und Sello schlossen sich dem Antrage des Staatsanwalts voll an. – Angekl. Harden: Ich schließe mich durchaus dem Wunsche an, bei der Vernehmung des Fürsten Eulenburg die Öffentlichkeit auszuschließen. – Bevor sich der Gerichtshof zurückzog, trat der Obersekretär des Landgerichts Berlin I, Rechnungsrat Prestel vor und meldete, daß Fürst Eulenburg mit Rücksicht auf seinen sehr kranken Zustand gebeten habe, von seinen Söhnen in den Gerichtssaal begleitet und gestützt zu werden, da er befürchtet, daß ihm etwas zustoßen könnte. – Justizrat Kleinholz: Wir haben nur das Bedenken, die Herren Söhne zuzulassen, weil in unseren Anträgen gerade Stellen enthalten sind, von denen wir wünschen müssen, daß die Söhne lieber keine Kenntnis davon erlangen. Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Die Öffentlichkeit wird im Interesse der öffentlichen Sittlichkeit