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Freundschaft zu Männern mit einer Überschwenglichkeit, mit einem leise erotischen Ton empfindet, die man nicht als normal bezeichnen kann. Der Zeuge machte mir darauf die Mitteilung von dem Ehrenwort des Grafen Kuno v. Moltke. Ich sagte, ich könne die Wahrhaftigkeit des Klägers nicht bezweifeln, das falle aber nicht in das Gebiet meiner Behauptungen. Nachdem mich Graf Moltke verlassen hatte, überlegte ich das Gespräch noch einmal und schrieb dann sofort den hier schon verlesenen Brief. Meine Anschauungen über das Empfindungsleben des Grafen Kuno Moltke hatte ich aber schon lange vorher dem Freiherrn von Berger mitgeteilt, und dieser hatte bereits im Jahre 1906 dem Kläger darüber Klarheit gegeben. Was die Äußerung des Chefs des Militärkabinetts über den Privatkläger betrifft, so ist mir von glaubwürdigen Personen, die ich als Zeugen benennen könnte, gesagt worden, daß Graf v. Hülsen-Häseler Äußerungen getan hat, die verletzend sein müßten für die Herren, die damals in der Umgebung des Kaisers sich befanden. – Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Der springende Punkt in den Auslassungen des Angeklagten liegt darin, daß er behauptet, er habe dem Zeugen erklärt, in den Artikeln stehe nichts von den Beschuldigungen. Der Zeuge sagt aber das Gegenteil. – Zeuge: Ich konnte meinen Auftrag nur so auffassen, daß volle Klarheit über den Inhalt der Artikel geschaffen werden sollte. Des- halb habe ich immer bei der Unterredung auf diese Artikel Bezug genommen. – Justizrat Dr. Sello: Ich bitte den Herrn Zeugen, sich nochmals darüber zu äußern: Ihr Kartellauftrag ging doch dahin, festzustellen, was mit den Artikeln festgestellt sein sollte, nicht aber, die Herzensmeinung des Herrn Angeklagten festzustellen. – Zeuge: Das ist richtig. – Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Mir wird mitgeteilt, daß das Leiden des Fürsten Philipp zu Eulenburg sich wesentlich verschlimmert hat. Er hat daher darum gebeten, sobald als möglich vernommen zu werden, da er sonst vielleicht verhindert sein könnte, Zeugnis abzulegen. Ich möchte das