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habe, an der Wahrhaftigkeit des Euer Hochgeboren gegebenen Ehrenwortes zu zweifeln.“ Herr Harden äußerte dann noch im Laufe der weiteren Unterredung, daß er kaum einen Namen kenne, der ihm so achtungswert sei, wie gerade der Name Moltke. Er (Harden) wolle mir sein Ehrenwort geben, daß ihn, soweit ihn nicht seine politische Pflicht dazu zwingen würde, nichts mehr dazu veranlassen könnte, sich mit der Person des Grafen Kuno von Moltke des weiteren zu beschäftigen. Der Zeuge versicherte hierauf unter seinem Eid, daß er die Angaben des Protokolls auch jetzt noch aufrecht erhalte. Er verlas schließlich das bekannte Schreiben Hardens, in dem dieser einen Zweikampf ablehnt mit der Begründung, daß durch einen solchen Zweikampf eine spätere Feststellung der Wahrheit unmöglich werden würde. – Justizrat Bernstein: Herr Harden ist der Meinung, daß die Artikel der Zukunft erst in einer den Grafen Moltke verletzenden Weise interpretiert worden sind, als man in der Öffentlichkeit die bekannten Entschlüsse Seiner Majestät erfuhr und nun daraus Folgerungen zog, die man vor diesen Entschlüssen aus den Artikeln nicht gezogen hatte. Nun ist der letzte der inkriminierten Artikel in der Nummer vom 27. April erschienen. Sie haben bekundet, daß Graf Moltke Sie um ein Eingreifen am 8. Mai ersucht hatte. Zwischen dem 27. April und dem 8. Mai liegt das Bekanntwerden der Beschlüsse Sr. Majestät. Erst infolge dieser Ereignisse ist der Lärm entstanden. Da Graf Moltke vor dem 27. April diese Artikel als beleidigend aufgefaßt haben will, so ist es auffallend, daß er den Herrn Zeugen erst am 8. Mai mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. – Zeuge v. Moltke: Ich bin mit der Sache erst Anfang Mai befaßt worden. Eine Äußerung meines Vetters, daß er über die Zeit vom November bis Ende April diese oder jene Auffassung von den Artikeln hatte, ist mir nicht erinnerlich. – Auf weitere Fragen erklärte der Zeuge, daß der Nebenkläger ihn erst Anfang Mai gesprochen habe, als er (Zeuge) nach