Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 3 (1911).djvu/271

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

In der Schöffengerichtssitzung hat Herr Harden eine Aussage dahin gemacht: Der Chef des Militärkabinetts Graf v. Hülsen-Häseler habe eine Äußerung über den Grafen Moltke getan, die er nur unter Ausschluß der Öffentlichkeit mitteilen könnte. Ich habe im Auftrage des Grafen Moltke dem Grafen Hülsen-Häseler, der sich damals in Wien befand, geschrieben und ihn ersucht, mir umgehend mitzuteilen, ob Herr Harden irgendwie begründeten Anlaß zu dieser Angabe hatte. In einem hier zur Stelle befindlichen Schreiben des Herrn v. Hülsen-Häseler vom 28. Oktober heißt es: „Ew. Hochgeboren erwidere ich auf das Schreiben vom 25. Oktober, daß nach meiner Ansicht Herr Harden zu der mich berührenden Aussage irgend begründeten Anlaß nicht hat. Ich habe niemals mit Herrn Harden gesprochen, kenne ihn überhaupt nicht, es muß ihm also die angebliche Äußerung von mir von einer dritten Person überbracht worden sein. Ich bin mir nicht bewußt und muß es bestreiten, jemals über den Grafen Kuno v. Moltke eine Äußerung gemacht zu haben, die nur unter Ausschluß der Öffentlichkeit wiederzugeben wäre.“ – Auf Wunsch meines Vetters, des Grafen Kuno v. Moltke, so etwa fuhr der Zeuge fort, habe ich am 11. Mai d. J. Herrn Harden einen Besuch abgestattet. Der Zweck meines Auftrages, den ich zugleich auch als Kartellträger übernommen hatte, sollte sein, in einer persönlichen Unterredung mit Herrn Harden festzustellen, was er mit den Artikeln eigentlich beabsichtige und welche Auffassung er über meinen Vetter habe. Ich sagte zu Harden: Ich komme als ein Ihnen völlig Unbekannter und habe die Überzeugung, daß es uns gelingen wird, volle Klärung zu schaffen. Mein Vetter und ich gehören nicht zu den ständigen Lesern der „Zukunft“, aber wir haben aus verschiedenen Artikeln ersehen, daß Sie ihn der perversen Neigungen beschuldigten. In der Nummer vom Herbst 1906, in welcher von dem Prinzen Joachim Albrecht die Rede ist, der einer allzu großen Zuneigung zu dem weiblichen Geschlecht geziehen