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wurde. – Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Das wäre alles sehr schön und gut, was die Herren da sagen, wenn sie das nur in der ersten Instanz im Privatklageverfahren gesagt hätten. Dann würde ich nur den Gerichtshof zu bitten brauchen, sich zurückzuziehen und zu entscheiden. So liegt die Sache aber nicht. Als ihm in der ersten Instanz gesagt wurde, er hätte den Grafen Moltke beleidigt, sagte der Angeklagte zwar erst: „Ich habe es nicht getan, wenn es aber behauptet wird, dann will ich den Beweis der Wahrheit antreten.“ Da hat Herr Harden den ganzen unerquicklichen Beweis aufgerollt. Deshalb muß ich dagegen protestieren, wenn er jetzt sagt, ihm ist der Beweis aufgezwungen worden. Herr Harden ist es, der den Ehescheidungsprozeß hineingebracht hat. Die Erklärungen des Angeklagten und seiner Verteidiger sind ja sehr dankenswert, aber dann verstehe ich nicht, warum die Herren so viele Zeugen geladen haben. Ich werde von meinem Standpunkt aus nicht zugeben, daß hier zunächst über die Vorfrage entschieden wird, ob Harden das gesagt hat, was ihm zur Last gelegt wird. Die Tatbestandsmerkmale hat allerdings der Staatsanwalt nachzuweisen. Deshalb werde ich beweisen, daß die behaupteten Tatsachen nicht erweislich wahr sind. – Harden: Ich habe gesagt, was mein Wunsch in der Sache ist; wenn meine Herren Verteidiger Zeugen geladen haben, so hat sie ihr juristisches Gewissen dazu getrieben. Justizrat Dr. Sello: Die Verteidiger haben meinem Wunsch nicht entsprochen, mir über das, was die von ihnen geladenen Zeugen bekunden sollen, Angaben zu machen. Ich werde deshalb einen umfangreichen Beweis antreten müssen, dessen ganze Wucht sich gegen die Frau v. Elbe richten soll. – Es wurde alsdann Klosterpropst, Oberstleutnant v. Moltke als Zeuge vernommen. Er bekundete: Ich kenne den Generalleutnant Grafen Kuno Moltke schon seit 25 Jahren. Ich habe mit ihm in Breslau nicht allein in derselben Garnison, sondern auch in demselben Truppenteil zusammen gedient.