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bezweckt habe, ich bitte, es mir zu glauben, und wenn ich mich geirrt haben sollte, so muß ich die Konsequenzen tragen. – Vors.: Der Zweck der Artikel war doch, die Herren zu beseitigen. Angekl.: Die Artikel haben einen ganz anderen Hintergrund. Von etwa 120 Seiten handelt kaum eine halbe Seite vom Grafen Moltke. Fürst Eulenburg sollte bekämpft werden und seine Freunde, Graf Moltke ist nicht bekämpft worden, es mag sein, daß er hier und da ein wenig sich geärgert haben mag. Vors.: Haben Sie sich nicht gesagt, daß die Artikel auch formell beleidigend sind, da sie den Grafen Moltke verhöhnen, von dem „Süßen“ sprechen usw. – Angekl.: Das habe ich mir durchaus nicht gesagt. Auch heute nicht. Satire ist doch noch erlaubt, und wenn ein Witzblatt ein Bild bringen würde mit der Unterschrift „Der Süße“, so würde es deshalb gewiß nicht angeklagt werden. Hohn und Spott sind doch erlaubte Waffen im politischen Kampf, Spott ist doch nicht gleich eine ehrverletzende Beleidigung. Ich habe nur das Grüppchen politisch bekämpft und nur hin und wieder ein Wort eingefügt, was auf Sexualempfindungen hindeutet. – Vors.: Falls nun aber das Gericht dazu kommt, den Vorwurf der Perversität in den Artikeln zu finden – wollen Sie dann den Wahrheitsbeweis antreten? – Angekl: Nein, ich habe ganz und gar nicht die Absicht, etwas zu beweisen oder zu enthüllen. Ich stehe hier als ein Mensch, der bestimmte Artikel geschrieben hat, in welchen nichts davon steht, was die Anklage behauptet. Ich glaube, dem Lande einen Dienst zu erweisen, wenn ich nicht darauf zurückkomme. Dem Gerichtshofe liegen meine Artikel vor, er hat gehört, wie ich sie erkläre, und er möge sein Urteil sprechen. Ich habe auch das erstemal nicht den Wunsch gehabt, Beweise beizubringen. Der Gang der Dinge hat mir aber damals die Beweisführung aufgezwungen; wir haben alle darunter gelitten, Graf Moltke und auch ich. Ich habe das bestimmte Gefühl, daß ich den Grafen nicht beleidigt