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Ereignissen aufgetaucht sei. Als er die Artikel geschrieben, habe ihm niemand eine solche Auffassung entgegengehalten. Auf den Vorhalt, daß eine fortgesetzte Handlung vorliege, erklärte Harden, daß es ihm gar nicht eingefallen sei, eine Serie von Artikeln gegen den Fürsten Eulenburg und den Grafen von Moltke zu schreiben. Er habe bei Gelegenheit anderer politischer Erörterungen hier und da wieder eine Ecke diesen beiden Herren gewidmet. Es vollziehen sich in der Seele eines Schriftstellers die Sachen doch nicht so, daß man sie später zu einem Ganzen zusammenhaken kann. – Vors.: Was verstehen Sie unter normwidrigen Gefühlsregungen? – Angekl.: Normwidrig sind nach meiner Auffassung alle die Gefühlsregungen, die dem widersprechen, was Norm der Männer in diesen Dingen und Gepflogenheiten ist. Wenn Männer sich so anschwärmen, in derartiger inniger Weise ihr Leben aneinanderketten, so weit gehen, daß sie sich besondere Namen zulegen, wenn ihre Gefühle zueinander so stark sind, daß sie nach einer kurzen Abwesenheit voneinander ergriffen werden, wenn ihre Gefühle eine große Süße annehmen, so weicht dies von der Norm der Männer ab, so kann es schädlich werden, wenn es in die Politik übergreift. – Vors.: Die breite Öffentlichkeit wird es doch kaum anders verstehen, als daß unter normwidrigen Gefühlsregungen, doch nur Homosexualität gemeint sein soll, oder Sie hätten andernfalls sich so deutlich ausdrücken müssen, daß ein Mißverständnis unmöglich war. – Angeklagter: Ich glaube, daß ich mich meinem Leserkreise gegenüber nicht anders auszudrücken brauche. Wenn solche Massensuggestion aber dann Platz greift, wie es hier der Fall war, dann wird natürlich aus den Dingen etwas ganz anderes, als sie sich ursprünglich darstellen sollten. Mir gegenüber hat niemand eine solche andere Auffassung ausgedrückt, auch der Nebenkläger hat sie ja ursprünglich nicht gehabt. Ich habe hier gesagt, was ich mit meinen Artikeln