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und die Kriminalkommissare v. Tresckow I und Dr. Kopp. Als Zeugen waren erschienen General Alex, Graf v. Wartensleben, Botschafter a. D. Fürst Philipp zu Eulenburg und Hertefeld, Freiherr Alfred v. Berger, Graf Ernst v. Reventlow, Königl. Kammerherr Graf Edgar v. Wedel, Freiherr v. Wendelstadt, Frau v. Elbe, geschiedene Gräfin Moltke und deren Sohn aus erster Ehe, Kürassierleutnant Wolff v. Kruse. – Fürst Philipp Eulenburg, ein großer, starker Herr von 60 Jahren, erschien, von einem seiner Söhne und einem Diener geführt, auf zwei Krücken gestützt, im Saale. Es war außerdem geladen der Schweizerische Gesandte in Berlin Alfred de Claparede nebst Gemahlin. Das Auswärtige Amt hatte der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, daß dem Gesandten von seiner Regierung nicht gestattet sei, als Zeuge zu erscheinen. – Der Angeklagte Maximilian Harden gab auf Befragen des Vorsitzenden an: er habe das französische Gymnasium in Berlin bis zur Obersekunda besucht, sei aus persönlichen Gründen von der Schule abgegangen. Von einem gewissen Freiheitsdrange getrieben, sei er als blutjunger Mensch zur Bühne gegangen, habe ihr etwa drei Jahre angehört, sich alsdann weiter gebildet und etwa 1888 angefangen, sich schriftstellerisch zu versuchen. 1892 habe er die „Zukunft“ begründet. – Vor Eintritt in die materielle Verhandlung beantragten die Verteidiger auf Grund des Paragraphen 16 der Strafprozeßordnung, das Verfahren einzustellen. Die Anklage sei zu einer Zeit erhoben, bevor das Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin (Mitte) rechtskräftig abgeschlossen war. Das gegenwärtige Verfahren verstoße außerdem gegen den Grundsatz: Ne bis in idem.“ – Es entspann sich darauf eine längere juristische Auseinandersetzung zwischen dem Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel, dem Vertreter des Nebenklägers Justizrat Dr. Sello und den Verteidigern über den Antrag auf Einstellung des Verfahrens. – Der Gerichtshof beschloß, den Antrag abzulehnen und in die materielle Verhandlung einzutreten. – Es entspann sich alsdann