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zu bestreiten ist. Der Privatkläger sagt: wie kann man ernstlich einem alten General solche Dinge zutrauen? Nun, Wilhelm von Hohenau war ein ebenso alter General wie Graf von Moltke, und wir wissen, wie Tieftrauriges, Entsetzliches sich an seinen Namen knüpft. Wenn der General von Moltke sich heute als General, als Patriot fragt: sollten alle Widerwärtigkeiten, die er durchzumachen hatte, trotzdem in ihm den Wunsch aufkommen lassen, daß ein Mann, wie der Graf Wilhelm Hohenau noch weiter vom Kaiser geduzt werde und der andere Mann noch am Ruder wäre, so meine ich, er muß antworten: es ist gut, daß es so gekommen ist! Der Herr Graf Moltke klagt in beweglichen Tönen über die üble Lage, in die er gebracht worden, hier vor Gericht auf Herz und Nieren sich prüfen zu lassen. In derselben üblen Lage haben sich schon andere, nicht unbedeutendere Herren befunden: ein Miquel, ein Marschall und Fürst von Bülow wird demnächst in dieser Lage sein. Wenn einer etwas gewagt hat in dieser Sache, so bin ich es. Ich habs gewagt! Und wenn ich auch nicht einen Rock trage mit buntem Kragen, und wenn ich mir meinen Namen selbst gemacht habe, so habe ich doch die Ehre dieses Namens ebenso ernst zu wahren. Was die Entlassung des Privatklägers betrifft, so datiert das Eingreifen des Kronprinzen vom 2. Mai 1907, das Abschiedsgesuch des Privatklägers vom 3. Mai und am 24. Mai ist das Abschiedsgesuch genehmigt. Meine seltsamen Erlebnisse machen es mir schwer, auf den regierenden Herrn eine Hymne zu singen, aber das wird mir doch kein Mensch einreden wollen, daß der regierende Herr die Entlassung eines Generals, der ihm sehr nahe stand und den er mit Beweisen seiner Huld überschüttet hat, dekretieren wird, bloß weil ein hundsgemeiner Kerl – als der ich ja verschrien werde – ein Paar Worte geschrieben hat, die in einer gewissen Sphäre einige Leute bespritzten. Nebenbei bemerkt: Graf Kuno v. Moltke weist den Verkehr in der Villa Adler mit Entschiedenheit zurück. Habe