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und die geschickt, gut, wirksam jeder nennen muß, der sich nicht blenden läßt und der nicht zu fragen hat, wie weit jeder Ton aus derjenigen Tiefe kam, die solchen Tönen Resonanz gibt. Meine Aufgabe als des Angeschuldigten ist, ruhig zu prüfen: was ist darin gesagt? Was ist dadurch an dem Ergebnis dieser Beweisaufnahme geändert. Der Herr Privatkläger hat gesagt: heute ist der Geburtstag Moltkes. Der Schatten des Namens schwebt über allem. Das wußte ich von der ersten Stunde dieser Aktion an. Dieser Name und noch eine Reihe anderer preußischer Namen schwebten als Schatten darüber. Ich lasse es dahingestellt, wie weit der Privatkläger eine persönliche Gemeinschaft mit dem großen Marschall, dem Stolz Deutschlands, gehabt hat. Ein Blutsverwandter ist er nicht. Dieser Marschall Moltke, der dann eines Tages der große Marschall werden sollte, hat eines Tages in seiner Jugend, wie Sie aus seinen Briefen wissen, eine Leiche aus der Ferne nach Deutschland gebracht, die Leiche eines preußischen Prinzen, wenn ich nicht irre, hieß er Heinrich, der Bruder Friedrich Wilhelms III. Dieser preußische Prinz war geschlechtlich pervertiert gewesen und war deshalb vom Hofe verbannt worden. Und es war ein Moltke, Helmut der Große später, der diese Leiche zurückbrachte. Ich glaube, der Herr Privatkläger sollte nicht eine Leiche zu retten versuchen; er sollte nicht eine Leiche auf seinen Rücken laden, bloß deshalb, weil er, vielleicht selbst in gutem Glauben, den ich nicht angezweifelt habe, Jahrzehnte lang in seinem Leben mit dieser Leiche, die ich jetzt als solche ansehe, befreundet war. Es steht doch unzweifelhaft fest, daß die früheren Behauptungen des Privatklägers, wonach er erst spät über die wahre Bedeutung der Artikel aufgeklärt worden sei, unrichtig waren. Erst jetzt hat er zugegeben, daß die Darstellung des Herrn v. Berger richtig ist. Warum hat er das nicht früher anerkannt? Wenn man ein alter General ist, sollte man seinem Gegner doch auch zugeben, was nicht