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Wählen Sie die Strafe, die Ihnen angemessen erscheint. Zeigen Sie dem deutschen Volke, daß ein Gerichtshof noch imstande ist, die Ehre eines Mannes zu wahren. Es wurde hier fort- während gesagt, der Kläger sei zur Erhebung der Klage gezwungen worden. Ich erkläre nochmals: Der Herr Graf Moltke hat unter keinem Zwange gehandelt, er hat als ganzer Mann alles auf sich genommen, was eine Gerichtsverhandlung mit sich bringt. Er hat mutig alle die großen Unannehmlichkeiten auf sich genommen. Wenn ich auch tief bewegt darüber bin, daß hier Dinge in die Öffentlichkeit gekommen sind, bei denen es besser gewesen wäre, sie wären niemals in dieser Form in die Öffentlichkeit gelangt, so muß ich doch anerkennen, daß dieser Prozeß ein bißchen gereinigt hat. Zeigen Sie nun durch Verhängung einer ernsten Strafe gegen den Beklagten, daß ein preußischer Gerichtshof in der Lage ist, die in den Schmutz getretene Ehre eines Mannes wieder herzustellen. – Verteidiger, Justizrat Bernstein (München): Ich beantrage, den Beklagten freizusprechen. Ich glaube, ich könnte hiermit die Verteidigungsrede schließen. Ich glaube ferner, daß nach den Ergebnissen der Verhandlungen nichts entgegensteht, diesem Antrage stattzugeben. Aber ich muß meine Pflicht erfüllen, die darin besteht, die Tatsachen, die die Verhandlung ergeben haben, ebenso zu würdigen, wie dies von seiten des Herrn Gegners natürlich in anderer Weise geschehen ist. Der Herr Gegner hat am Eingang seiner Ausführungen wiederholt gesagt: „Ich stelle fest, daß das so ist und das andere so – –“ Alles, was der Gegner festzustellen geglaubt hat, wackelt und wird ewig wackeln. Ich komme zuerst zu der juristischen Seite der ganzen Sache. Zunächst erhebe ich gegen die Klage den Einwand, daß sie zum Teil verjährt ist. Der zweite Einwand ist, daß, selbst wenn der Beklagte alles das gesagt hätte, was der Gegner aus den Artikeln herausgelesen hat, Herr Harden nicht bestraft werden kann, da ihm der Schutz des § 193 zur Seite steht, denn