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gegen den er während des Ehescheidungsprozesses interessiert war. Die Tafelrunde ist verschwunden, nichts ist davon übrig geblieben im politischen Sinne. Ich will noch kurz auch die Frage der Verjährung streifen. Eine Verjährung liegt nicht vor, sondern eine fortgesetzte Handlung. Die Artikel bilden gewissermaßen eine Rebusaufgabe, deren Lösung zuletzt gefunden wird. Herr Harden hat meinen Mandanten verhöhnt und lächerlich gemacht durch Anwendung von Worten wie „der Süße“, „Grüppchen“ usw. Ich hoffe, daß Sie sich nicht so isolieren von der allgemeinen Auffassung und nicht annehmen, daß es sich nur um eine psychische Veranlagung handelt. Eine psychische Analyse des Privatklägers hat nichts mit der Frage zu tun, ob § 175 vorliegt. Herr Dr. Hirschfeld ist als Sachverständiger über die Analyse gehört worden. Dr. Hirschfeld vertritt doch eine mehr oder minder neue Theorie. Dr. Hirschfeld hat im übrigen ein sehr sorgfältiges Gutachten abgegeben, aber was hat er für Unterlagen? Überall nur die Erklärung der Frau v. Elbe. Ich möchte sehen, wenn Sie aus dem intimsten Eheleben alle Ausdrücke an das Licht bringen, die einmal in der Erregung und in der Wut gesprochen werden, ob dann nicht manchem harte Ausdrücke nachgesagt werden können. Ich habe den Beweis angetreten, welche hohe sittliche und ungewöhnlich religiöse Auffassung mein Mandant von allen Dingen und von der Ehe hat. Danach ist es unmöglich, daß er solche Worte gesagt hat, wie Frau v. Elbe von ihm behauptet hat. Wenn ein Junggeselle von 50 Jahren eine temperamentvolle Dame von 26 Jahren heiratet, da mögen ja mancherlei Dissonanzen vorkommen. Wir haben für das Gutachten des Dr. Hirschfeld keine objektiven Unterlagen. Die kleine Geschichte von dem Taschentuch halte ich für vollständig harmlos, für einen Scherz! Frau v. Elbe mag es ja schwer gefallen sein, hier über die intimsten Dinge ihres Ehelebens auszusagen, aber es ist doch auch eigentümlich, daß sie die ganzen Ehescheidungsakten einem Publizisten