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Graf Moltke sich ebensolche Dinge zuschulden komme lasse, wie Herr Lecomte, von dem er ja selbst hervorgehoben hat, daß seine Neigungen allgemein bekannt waren. Er hat dem Privatkläger direkt den Vorwurf gemacht, daß er nicht gewußt haben will, was die Spatzen von den Dächern pfeifen. Alle Welt, alle Zeitungen haben es so verstanden und Herr Harden hat es so laut in die Welt hinausgeschickt, daß die maßgebenden Stellen sich veranlaßt sahen, einzugreifen. Der Vorwurf der aktuellen Homosexualität ist gegen meinen Mandanten erhoben, daraus ergibt sich der Tatbestand des § 186 von selbst. Aber auch alles andere in den Artikeln entspricht nicht der Wahrheit. Herr Harden spricht fortgesetzt von „Gruppe“ und „Grüppchen“. Was hat die Beweisaufnahme ergeben? Gewiß! Seine Majestät der Kaiser hat den Fürsten Eulenburg und Graf Kuno von Moltke seiner Freundschaft gewürdigt. Aber wie kommt Herr Lecomte hier hinein? Um das Bindeglied herzustellen, sagte Herr Harden: „Die Freunde meiner Freunde sind auch meine Freunde“. Das ist sehr geistreich aber nicht sehr zutreffend. Es wird meinem Mandanten vorgeworfen, daß er die Einladung des Herrn Lecomte zu einer Jagd in Liebenberg nicht verhindert habe. Herrn Lecomtes Charaktereigenschaften sind doch ausschließlich Sache der französischen Botschaft. So lange Herr Lecomte in der französischen Botschaft ist, kann man doch gewiß mit ihm verkehren. Die französische Botschaft wird wissen, ob sie einen Mann, der angeblich nicht würdig ist, in seiner Stelle belassen will. Bezüglich des Grafen Hohenau ist keineswegs erwiesen, daß mein Mandant etwas gewußt hat. Was in aller Welt haben denn nun eigentlich diese Dinge mit der Politik zu tun? Wenn jemand auf dem Standpunkte steht, daß derjenige, der etwas feminin veranlagt ist, absolut nicht für politische Geschäfte paßt, daß dies ein Unglück ist, so läßt sich eine solche Haltung verstehen. Aber Herr Harden steht ja, wie wir auch von Dr. Hirschfeld hörten, nicht auf diesem