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von Berlin ist? – v. Hülsen: Ausschließlich militärische Gründe sind es nicht gewesen, aber die Entlassung hat jedenfalls mit dem militärischen Dienstverhältnis in Verbindung gestanden. – Justizrat Bernstein: Hing das mit den hier wiederholt erwähnten Dingen zusammen. – Zeuge: Jawohl. – Justizrat Bernstein: Ist dem Zeugen bekannt, daß die verschiedenen Entlassungen der Herren Fürst Eulenburg, Graf Moltke, Graf Hohenau an demselben Tage von der entscheidenden Stelle beschlossen worden sind? – Zeuge: Meines Wissens sind sie nicht an demselben Tage beschlossen worden. – Justizrat Bernstein: Sind die Umstände, die zur Entlassung führten, nicht an demselben Tage in die Erscheinung getreten? – Zeuge: Das weiß ich nicht. – Justizrat Bernstein: Sie sagen also, daß Sie eine Auskunft über die Order betreffend die Entlassung des Grafen Moltke verweigern müssen, weil sie Ihnen amtlich zur Kenntnis kam? – Zeuge: Jawohl. – Justizrat Dr. v. Gordon: Waren es authentische Quellen, aus denen Sie außeramtlich Ihre Wissenschaft über die Entlassungsgründe des Fürsten Eulenburg und des Grafen Moltke schöpften? – Graf Moltke: Sind diese Gerüchte zu Ihnen gedrungen nach dem Erscheinen der „Zukunft“-Artikel? – Zeuge: Jawohl. – Graf Moltke beugte sich zu dem Zeugen und fragte mit leiser Stimme: Ist eine besondere Order über mich gekommen, von der ich keine Kennntis hatte? – Vors.: Das geht nicht, Sie müssen hier Ihre Fragen laut stellen. – Graf Moltke wiederholte die Frage. – Justizrat Bernstein: Wenn der Zeuge diese Frage beantwortet, dann verlange ich auch, daß er über den Inhalt der amtlichen Schriftstücke Auskunft gibt. – Der Zeuge verweigerte die Auskunft. Nachdem beide Parteien ihre Beweisanträge aufrechterhalten haben, verkündete der Vorsitzende nach kurzer Beratung, daß er auf Grund der Bestimmungen der Straf-Prozeßordnung die Beweisaufnahme nunmehr schließe. – Am folgenden Tage verlas der Privatkläger Graf v. Moltke etwa folgende Erklärung: Als die