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Ist Ihnen bekannt, warum sich Graf Moltke, Fürst Eulenburg und Graf Hohenau nicht mehr in ihren früheren Stellungen befinden? – Zeuge (nach minutenlangem Zögern): Bestimmtes weiß ich nicht – – Vors.: Sie müssen aber auch dasjenige bekunden, was Ihnen überhaupt bekannt ist, wenn auch nicht bestimmt. – Justizrat Dr. v. Gordon: Ich möchte vor allen Dingen den Herrn Zeugen fragen, ob er von diesen Dingen etwa in dienstlicher Eigenschaft Kenntnis erhalten hat. In diesem Falle müßte er sein Zeugnis solange verweigern, bis er von seinem Vorgesetzten von der Schweigepflicht entbunden ist. – Vors.: In welcher Eigenschaft haben Sie denn Kenntnis von diesen Dingen erhalten? – Zeuge: Als Untergebener des damaligen Stadtkommandanten Grafen Moltke habe ich amtliche Schriftstücke zu Gesicht bekommen, in denen von solchen Dingen die Sprache war. Ich darf also hierüber nicht aussagen. Es handelte sich um eine amtliche Order, die im Bureaudienst durch meine Hände gegangen ist. – Justizrat Dr. v. Gordon: Ich habe absolut nichts dagegen, wenn der Herr Zeuge alles aussagen würde, was er weiß, aber der Herr darf das nicht. (Heiterkeit) – Zeuge: Ich bitte, noch einmal die Frage an mich stellen zu wollen, die ich beantworten soll. – Justizrat Bernstein: Sie sollen uns nur sagen, weshalb die Herren Fürst Eulenburg, Graf Moltke und Graf Hohenau sich nicht mehr in ihren Ämtern befinden? – Zeuge: Von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Eulenburg weiß ich überhaupt nichts zu sagen. – Justizrat Bernstein: Hat der Herr Zeuge nie außeramtlich gerüchtweise etwas davon gehört, weshalb Fürst Eulenburg nicht mehr Botschafter z. D. ist? – Der Zeuge zögerte wieder längere Zeit mit der Antwort. – Vors.: Es hilft nichts, Sie müssen dies sagen. – Zeuge: Ich weiß nur, daß es hieß, Graf Eulenburg habe sexuelle Beziehungen unterhalten, die in die Öffentlichkeit gedrungen seien und ihm geschadet haben. – Justizrat Dr. v. Gordon: Wer hat Ihnen das mitgeteilt? – Zeuge: Es wurde allgemein