Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 3 (1911).djvu/219

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

normwidriger Triebe zum Vorwurf gemacht worden. (Harden ruft: Wo?) Was versteht man unter krankhaftem Geschlechtssinn und Geschlechtstrieb? Eine Norm ist im sexuellen Leben absolut nicht festgelegt. Der Privatkläger hat im Alter von 47 Jahren die Ehe geschlossen und Jahre hindurch ein ganz normales Leben geführt, bis dann eine sogenannte psychische Impotenz bei ihm eingetreten ist, die auf diese oder jene Eigenschaften der Frau zurückzuführen sein dürfte. Das Gerücht von dieser Impotenz ist von der Seite verbreitet worden, die sich unbefriedigt durch den Verkehr mit ihrem Gatten fühlte und auch das Gerücht von der Homosexualität ist von derselben Seite ausgegangen. (Harden und sein Verteidiger rufen laut: Beweise!) Dr. Merzbach fuhr fort: Frau v. d. Marwitz wird es bekunden. (Unruhe). – Justizrat Bernstein: Ich bestreite nach dieser Bekundung die Qualität dieses Herrn als Sachverständigen überhaupt. Ich beantrage an Stelle dieses Herrn Herr Prof. Eulenburg oder Herrn Dr. Moll als Sachverständigen zu vernehmen. – Harden: Woher ist dem Herrn Dr. Merzbach bekannt, was Frau v. d. Marwitz demnächst sagen wird? – Dr. Merzbach: Ich habe über das Geschlechtsleben des Grafen v. Moltke auch bei Personen seiner Umgebung Nachfrage gehalten und habe festgestellt, daß Graf v. Moltke ein durchaus korrektes, unantastbares Geschlechtsleben geführt hat und daß alsdann eine psychische Impotenz eingetreten ist. Was die Homosexualität betrifft, so hat der Privatkläger keine krankhaften Züge dem anderen Geschlecht gegenüber aufgewiesen. (Unterbrechung durch Harden.) Was die Homosexualität angeht, so liegt kein Anhaltspunkt vor, daß sein Verhalten dem Fürsten Eulenburg gegenüber irgendwelche Rückschlüsse gestattet. Graf v. Moltke ist eine ideale überschwängliche Natur und… Justizrat Bernstein unterbrechend: Ich bestreite dem Herrn Dr. Merzbach, daß er vermöge seiner besonderen Kenntnisse auf dem Gebiete als Sachverständiger qualifiziert ist. Der Vorsitzende war in