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wurden hauptsächlich Fragen berührt, die sich auf die sexuellen und psychologischen Eigenschaften der Homo- sexuellen und die Folgen dieser Eigenschaften im ehelichen Verkehr beziehen. – Dr. Hirschfeld bemerkte hierbei, daß Graf Hohenau seine homosexuelle Veranlagung außerordentlich vorsichtig verborgen gehalten habe. – Harden: Würde der Herr Sachverständige bei dieser Meinung bleiben, wenn er erfährt, daß Graf Hohenau in Gemeinschaft mit dem Grafen Lynar mit den von ihnen gebrauchten Soldaten im Park der Villa Sekt getrunken hat, sich von ihnen beim Vornamen nennen ließ und ihnen Briefe geschrieben hat mit dem Aufdruck „Kgl. Schloß“? – Dr. Hirschfeld: Hier handelte es sich auch um Mitschuldige. – Harden: Herr Dr. Hirschfeld hat den Privatkläger lange gesehen und reden hören. Der Privatkläger wendet sonst vielleicht noch mehr kosmetische Mittel an als es hier der Fall ist. (Graf Moltke schlug erregt mit der Faust auf den Tisch.) Ich bitte, sich nicht zu erregen. Es ist beschworen, daß der Kläger Rot auflegt und die Verwendung kosmetischer Mittel ist doch nichts Ehrenrühriges. Ich frage, ob der Herr Sachverständige nach seinem persönlichen Eindruck von dem Privatkläger sagen kann: das ist ein normaler preußischer General. – Dr. Hirschfeld: Ich kenne den Kläger zu wenig, um darüber urteilen zu können. Den Homosexuellen ist allerdings meist ein femininer Einschlag eigen, ich kann aber noch nicht sagen, ob dies bei dem Privatkläger der Fall ist. – Graf Moltke: Ich bitte, meine beiden Diener darüber zu vernehmen, welche kosmetischen Mittel ich anwende. Man will mir hier einen weibischen Anstrich geben, den ich nicht besitze. In der weiteren Erörterung wies Harden darauf hin, daß Homosexuelle, die sich gezwungen sehen, ihre wahre Veranlagung vor der Welt durch eine Maske zu verbergen, durch diese innere Unwahrhaftigkeit leicht großen Schaden anrichten können, wenn sie in größerer Zahl sich um die Person des Monarchen gruppieren und diesem ein