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wegen dieser Anschuldigung meinen Dienst aufgeben müssen, meine 42jährige Karriere, die ich lieb gehabt habe, beendigt, meinen Rock, den ich in Ehren getragen, ausgezogen. Ich war Kommandeur der Leibkürassiere in Breslau und kann wohl kaum in solcher Stellung das süßliche Wesen gezeigt haben, wie es kaum einem Leutnant zuzumuten ist. Da ich durch den Angeklagten um mein Amt und meine Ehre gekommen bin, so hoffe ich, daß der Gerichtshof dies bei der Abmessung der Strafe berücksichtigen wird. – Vors.: Sind Sie also lediglich wegen dieser Artikel aus dem Dienst geschieden? – Graf Moltke: Ja. – Vors.: Sind Sie denn nicht von zuständiger Stelle irgend- wie befragt worden, ob es wahr ist, was in den Artikeln stand? – Graf Moltke: Ich habe darauf nein gesagt. – Justizrat Dr. v. Gordon: Ich beantrage, den Herrn von Hülsen-Haeseler zu vernehmen; er wird bezeugen, daß dem Privatkläger anderenfalls doch nicht die Uniform belassen worden wäre. Ich beantrage ferner, Herrn Staatssekretär von Bethmann-Hollweg und den Polizeipräsidenten v. Borries darüber zu vernehmen, daß die in der Zeitschrift des „Wissenschaftlich-humanitären Komitees“ gegebene Darstellung der Vorgänge nicht richtig ist. – Weiter: Wenn Fürst Bismarck geglaubt hätte, der Privatkläger sei ein Päderast, so hätte er doch das tun müssen, was unterlassen zu haben der Ange- klagte dem Privatkläger vorwirft: nämlich vor den Kaiser zu treten und ihm Vortrag zu halten. – Was schließlich die beabsichtigte Intrige in den Spalten des „Gaulois“ betrifft, so haben wir dies nicht behauptet, sondern es ist von einem Königlich preußischen Landgericht in einem Urteil festgestellt. – Graf Moltke: Ich erkläre nochmals, daß ich von den Neigungen des Grafen Hohenau nichts gewußt habe und berufe mich in dieser Beziehung auf meinen Neffen Herrn v. d. Marwitz. Übrigens ist es eine völlige Verkennung der Verhältnisse, wenn angenommen wird, es wäre meine Aufgabe gewesen, als Denunziant aufzutreten. Als Kommandant