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in Krankheitsvorstellungen befangen sei. – Vert. Justizrat Bernstein: Ich sehe aus dem Attest eigentlich nur, daß der Fürst nicht wohl ist. (Heiterkeit.) – Vors.: Hält der Beklagte die Behauptung aufrecht, daß der Privatkläger sich in dem in den Artikeln geschilderten Freundeskreise bewegt hat? – Justizrat Dr. v. Gordon: Das wird entschieden bestritten. – Vert. Justizrat Bernstein: Ich brauche bloß darauf hinzuweisen, daß Fürst Eulenburg seit 40 Jahren der allerintimste Freund des Privatklägers ist! – Harden: Fürst Eulenburg und Graf Kuno v. Moltke sind die Intimsten der Intimen, Herr Lecomte ist seit vielen Jahren mit Eulenburg intim befreundet. Er war mit dem Privatkläger schon bekannt, als die jetzige Frau von Elbe noch Frau Gräfin Moltke war. Man braucht bloß auf das Wort „Tes amis sont mes amis“ hinzuweisen, und das Trio Eulenburg-Moltke- Lecomte ist gegeben. Bleibt Graf Hohenau. Graf Wilhelm Hohenau ist mit dem Privatkläger sehr genau bekannt, entfernt mit ihm verwandt, sie duzen sich, er ist der Sohn des Prinzen Albrecht (Vater), also ein Hohenzoller, der Kaiser duzte ihn und hatte ihn Willi genannt. Graf Wilhelm Hohenau und der Privatkläger amtierten in der allernächsten Nähe des Kaiserlichen Herrn. Ich dächte, das ist doch wohl eine Gruppe zu nennen! – Vors.: Bleiben Sie dabei, daß dem Privatkläger die homosexuellen Neigungen der übrigen Mitglieder der Gruppe bekannt waren? – Harden: Ich bin überzeugt, Graf Moltke hat gewußt, daß Fürst Eulenburg homosexuell veranlagt ist. Er hat bezüglich des Herrn Lecomte zugegeben, daß über ihn Gerüchte umliefen. Diese Gerüchte gingen über den Grafen Hohenau schon sehr lange um. (Mit erhobener Stimme): Die gegen den armen, schwer erblich belasteten Mann, den ich wahrhaftig hier nicht hineingezogen hätte, wenn ich mich nicht gegen einen Wust von Unwahrheiten und Verdächtigungen zu verteidigen hätte, erhobenen Vorwürfe und elenden Erpressungen waren so bekannt, daß ich es für unmöglich halte, daß der hier als