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und ihr Meineid vorwerfen. Dann werde man den Gegenbeweis erbringen können. Die Eltern der Frau v. Elbe wollen wir darüber vernehmen, daß der Kläger ihnen dieselben Angaben über seine Ehe und seine eheliche Fähigkeit oder besser Unfähigkeit gemacht hat, wie seiner Frau. Er kennt nicht nur die Richtigkeit der Angaben seiner Frau, er hat ihren Eltern dasselbe gesagt und er läßt, um die Aussage seiner früheren Frau abzuschwächen, hier durch seinen Vertreter sagen, das sei falsch. Dem Kläger wird nachgewiesen, daß er selbst die Tatsache, daß er impotent gewesen ist, seinem Schwiegervater mitgeteilt hat. Die Frau hat das hier aus ringender Seele unter Eid gesagt und der Herr Kläger hat den Mut, es in Abrede zu stellen. Ich bitte das Gericht, um sich von der Qualität eines Mitgliedes des Kreises um Eulenburg zu überzeugen, darüber Beweis zu erheben. – Dann bitte ich, Dr. Liman über die Äußerung des Fürsten Bismarck zu vernehmen. Fürst Bismarck hat nicht gesagt: es wird gemunkelt, er hat gesagt: Fürst Eulenburg ist ein Päderast. An diesen Worten ist nicht zu deuten. Es hat eine geschichtliche Bedeutung, daß der hier Beklagte den Einfluß dieses Mannes, den der Gründer des Reiches als einen Päderasten bezeichnet hat, ein Ende gemacht hat. Ich bitte dann um die Vernehmung des Dr. Hirschfeld, der in seinem „Monatsbericht des W. H. K.“ folgendes geschrieben hat: „Als eines Tages eine Gruppe von Offizieren sich im Kasino über diese Dinge unterhielt und einer der Herren daraufhin meinte, es sei dies gar nichts so Ungewöhnliches, es befänden sich doch noch an höheren Stellen eine ganze Anzahl von Persönlichkeiten ähnlicher Veranlagung, man brauchte ja nur die letzten Nummern der „Zukunft“ zu lesen, wandte sich der Kronprinz, der zufällig den letzten Teil der Unterhaltung gehört hatte, zu den Herren und bat um Aufklärung. Er ließ sich dann die betreffenden Nummern der „Zukunft“ geben und besprach mit dem Chef des Militärkabinetts, dem Grafen Hülsen-Häseler,