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Grafen Moltke sehr freundlich gesinnt gewesen sei. Ich glaube, ich habe das richtige Gefühl, wenn ich sage, die Frau Gräfin wollte damals gar nicht geschieden sein. Sie befand sich in der glänzendsten gesellschaftlichen Position, sie war trotz ihres sonstigen Unglücks ihrem Gatten zugetan. Sie wollte ferner, daß eine Ehe, die unter den glänzendsten Bedingungen geschlossen ist, nicht ohne weiteres getrennt werde. Als Trauzeuge bei Schließung der Ehe des Grafen Moltke mit der jetzigen Frau v. Elbe war Se. Majestät selbst erschienen, und in dieser Ehe haben sich jene traurigen Dinge ereignet, die uns hier mitgeteilt sind. Es erscheint deshalb leicht begreiflich, weshalb sich die Dame seinerzeit gegen eine Trennung der Ehe gesträubt hat. Zum Schluß bitte ich aber noch den hier im Saale anwesenden jetzigen Gatten der Frau von Elbe, mit dem sie in denkbar glücklichster Ehe lebt, darüber vernehmen zu wollen, ob er jemals irgend etwas von geistiger Abnormität oder Nachwirkungen einer Trionalvergiftung bemerkt hat. – Justizrat Bernstein: Wenn das Gericht die Verlesung des Briefes der Frau von Elbe beschließt, dann beantrage ich, überhaupt die Ehescheidungsakten als Beweismittel anzuwenden. Ich habe keinen Anlaß, der Vernehmung der Zeugen Graf Lynar und Graf Hohenau zu widersprechen. Wir haben den Zeugen Bollhardt vorgeführt, um dem Gericht zu beweisen, daß Graf Lynar und Graf Hohenau sexuell unerlaubte Handlungen vorgenommen haben. Wir wollen beweisen, daß Herr Harden mit seinen Artikeln nur politische Zwecke verfolgte. Wenn irgend jemand die sexuelle Integrität dieser Herren auf seinen Eid nimmt, sei es Fürst Eulenburg oder ein anderer Zeuge, so werde ich den Beweis antreten, daß diese eidliche Versicherung falsch ist. Der Verteidiger wendete sich dann wiederum gegen die Bezweiflung der Aussage der früheren Gräfin Moltke. Die Gegenpartei solle doch den Mut finden, ihre Zweifel an der eidlichen Aussage dieser Frau in präzise Form zu kleiden