Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 3 (1911).djvu/203

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

behauptet worden, daß es nur bis 2 Tage nach der Hochzeit zu einem ehelichen Verkehr gekommen ist. Herr Rechtsanwalt Illch, der damalige Prozeßvertreter der Dame, wird bestätigen, daß die jetzt vorgebrachten Dinge mit den damals behaupteten Tatsachen identisch sind. Eine Wiederholung dieser mehr als heiklen Sachen würde wohl nur unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden können. In einer allzu begreiflichen Verlegenheit ist Frau von Elbe wohl bisher nicht recht in der Lage gewesen, absolut frei zu sprechen und alles aus der traurigen Ehe hier zu erzählen. Ich werde die Dame dann genau fragen, welcher Art die Mißhandlungen waren, die ihr der Herr Graf Moltke damals zugefügt hat. Seitens des Herrn Gegners wird behauptet, Frau von Elbe wäre aggressiv gegen ihren damaligen Gatten vorgegangen, hätte ihm den Kneifer heruntergeschlagen, die Epaulettes heruntergerissen usw. Ich werde dann konstatieren, daß dies nur in ärgster Notwehr gegen brutale Angriffe geschehen ist. In einem Falle mußte sogar im letzten Augenblick eine neue Toilette der damaligen Gräfin geändert werden, weil die Dame braune und blaue Flecke aufwies. Ich komme zu Fräulein Mille, jener französischen Gouvernante. Es wird behauptet, daß sich die damalige Gattin des Militärattachés in Wien an ihre Gouvernante gewendet haben soll, um einen gehässigen Artikel in den „Gaulois“ zu lanzieren. Die hier im Saale anwesenden französischen Journalisten werden sich eines Lächelns nicht erwehren können, wenn man behauptet, daß der Herr Direktor Artur Meyer vom „Gaulois“ von einer Gouvernante einen Hetzartikel bringen wird. Jenes Fräulein Mille, hat übrigens, wie ich aus einem in meinen Händen befindlichen Brief ersehe, in jenem Ehescheidungsprozeß geschrieben: „Ich bitte mich kommen zu lassen, da man mich mißbraucht hat, um gegen Sie vorzugehen.“ Seitens des Herrn Gegners wird unter Bezugnahme auf verschiedene Briefe behauptet, daß Frau von Elbe auch noch kurz vor der Scheidung dem