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wollen, daß sich der Fürst Eulenburg homosexuell betätigt hat, sondern nur um zu beweisen, daß der Graf Hohenau, der zu jenem Kreis gehörte, sich verschiedene schwere Verfehlungen auf homosexuellem Gebiete hat zu schulden kommen lassen. Dies hat die gestrige Beweisaufnahme vollauf bewiesen. – Nach kurzer Beratung des Gerichtshofs verkündete Amtsrichter Dr. Kern: Es handelt sich darum, ob der Zeuge Bollhardt zu vereidigen ist. Er hat gestern erklärt, er möchte den Eid erst ablegen, wenn er den Fürsten Eulenburg gesehen hat. Es wird dem Zeugen Bollhardt aufgegeben, sich sofort zum Fürsten Eulenburg zu begeben und den Versuch zu machen, ihn zu sehen. Kriminalkommissar v. Tresckow wird ihn begleiten. Ich mache den Herrn Kommissar darauf aufmerksam, daß nach der Prozeßordnung die schon vernommenen Zeugen möglichst wenig in Verbindung kommen mit denen, die noch zu vernehmen sind. Sie werden also dafür sorgen, daß keine Zwiegespräche und dergleichen zwischen den Zeugen stattfinden. – Justizrat Bernstein: Wir haben den Zeugen Bollhardt nur genannt in Bezug auf den Grafen Hohenau, und nur ganz zufällig hat der Zeuge auch den Fürsten Eulenburg hier bei seiner Vernehmung vor Gericht erwähnt. Wir haben nicht behauptet, daß Fürst Eulenburg in der Villa des Grafen Lynar gewesen ist, aber es ist doch möglich, daß dies doch der Fall war. Fürst Eulenburg hat nun doch ein Interesse daran, von Bollhardt nicht erkannt zu werden. Es ist nicht ausgeschlossen, daß jemand, wenn er weiß, daß er rekognosziert werden soll und die Rekognoszierung noch dazu in der Wohnung stattfinden soll und zwar ohne Kontrolle, doch Vorkehrungen trifft, daß die Rekognoszierung nicht zuverlässig ist. – Vors.: Der Zeuge Bollhardt soll ja nur vorläufig den Fürsten Eulenburg ansehen und er wird uns ja hier berichten. Ich frage jetzt den Herrn Vertreter des Klägers, ob er seine gestern angedeuteter Beweisanträge fixiert hat. – Justizrat Dr. v.