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wird, werde ich es beweisen. – Justizrat Dr. v. Gordon: Fürst Bismarck war gewiß eine Autorität, aber doch ein Mensch, wie ein anderer. Wenn sich Gerüchte über einen Menschen verbreiten, vor denen ja schließlich niemand sicher ist, so kann auch die Berufung auf den Fürsten Bismarck ein solches noch nicht zur unbestreitbaren Wahrheit machen. Fürst Bismarck ist tot und man kann nicht wissen, worauf sich seine Wissenschaft stützt. Der Kollege hat doch auch soeben den Arzt gehört. Wollen Sie es verantworten, daß der Kranke hier vielleicht in der Öffentlichkeit tot hinsinkt? – Justizrat Bernstein: Ich habe seinerzeit erwartet, daß als erster Name auf der Zeugenladung des Gegners der Name Fürst Philipp zu Eulenburg stehen würde. Sobald als ich Herrn Harden das erste Mal sah und die Klageschrift gelesen hatte, sagte ich zu ihm: „Die Sache dieses Herrn steht sehr schlecht.“ Weder auf den Fürsten Eulenburg noch auf den Grafen Hohenau oder auf den Herrn Lecomte hat sich Herr Graf Moltke bezogen. Es zeigt dies, daß meine Schlußfolgerung durchaus richtig ist. Es erscheint mir praktisch, die Vernehmung des Fürsten Eulenburg vorläufig auszusetzen, da ja die Möglichkeit besteht, daß er in kurzer Frist vielleicht wieder hergestellt ist. – Harden: Bevor das Gericht beschließt, ob und wo der Fürst Eulenburg zu vernehmen ist, bitte ich festzustellen, in welchem Umfange es möglich ist, Se. Durchlaucht in der Wohnung zu vernehmen. Nach dem, was bis jetzt hier über den Gesundheitszustand des Fürsten gesagt worden ist, halte ich es selbst für ausgeschlossen, daß der Zeuge Bollhardt an Gerichtsstelle dem Fürsten Eulenburg augenblicklich gegenübergestellt wird. Ich selbst kann nur immer wieder erklären, mir liegt persönlich absolut nichts daran, daß diese Gegenüberstellung hier stattfindet, denn meine Anträge gehen gar nicht dahin, daß der Fürst Eulenburg sich homosexuell betätigt haben soll. Ich habe den Zeugen Bollhardt gar nicht geladen, um beweisen zu