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sich nur an zwei Stöcken vorwärts bewegen und ohne menschliche Hilfe keine Treppen ersteigen kann. Außerdem leidet Fürst Eulenburg an Arteriensklerose, die ebenfalls sehr ungünstig auf den Körperzustand des Fürsten einwirkt. Ein Erscheinen vor Gericht ist deshalb unter keinen Umständen ratsam. – Justizrat Dr. v. Gordon: Ich gebe anheim, den Fürsten laden zu lassen. Ich weiß allerdings nicht, ob der Fürst erscheinen wird. Unverständlich ist es mir allerdings immer noch, was mein Mandant damit zu tun hat, wenn tatsächlich gegen den Grafen Hohenau irgendwelche Dinge gewisser Natur vorgebracht werden oder meinetwegen schon erwiesen sind. Beide Herren befanden sich unter den sechs Flügeladjutanten des Kaisers und sind, wie ich immer wieder betonen muß, keineswegs in nähere Verbindung gekommen. Mit demselben guten Recht könnte Herr Harden zweitausend andere Offiziere beschuldigen und verdächtigen, daß sie von diesen Dingen gewußt und geschwiegen hätten. – Harden: Ich behaupte, daß der größte Teil der deutschen Offizziere von diesen Dingen gewußt, aber aus begreiflichen Dingen geschwiegen hat. Es ist allgemein bekannt gewesen, daß sich Graf Hohenau jahrelang in Erpresserhänden befunden hatte, und da soll Graf Moltke, der mit Hohenau auf „Du und Du“ stand und täglich dienstlich und auch sonst gesellschaftlich mit ihm zu tun hatte, von allen diesen Dingen nichts gewußt haben? Mir ist es unverständlich und anderen Leuten wahrscheinlich auch! – Justizrat Bernstein: Ich will einmal eine einzige Frage an den Herrn Grafen Moltke richten: Will der Herr Kläger die Güte haben, uns zu sagen, weshalb er nicht mehr Stadtkommandant von Berlin ist? – Graf Moltke gab keine Antwort. – Das Gericht beschloß, den Fürsten Eulenburg als Zeugen zu laden. – Als am folgenden Tage Fürst Philipp Eulenburg als Zeuge aufgerufen wurde, meldete sich sein Hausarzt Sanitätsarzt Dr. Gennerich mit dem Bemerken: Ich habe den Fürsten noch einmal untersucht und ihm verboten,