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und der Graf Hohenau, den der Kläger duzt, mit dem er verwandt ist, der mit ihm lange Jahre als Flügeladjutant die gleiche Stellung einnahm, können doch nicht sagen, sie hätten miteinander nichts zu tun. Wo gibt’s denn noch eine Gemeinschaft, wenn das keine ist. Mein Verteidiger hat ausdrücklich gesagt, weshalb der Zeuge Bollhardt vernommen werden sollte. Nebenbei behauptet der Zeuge noch das und das vom Fürsten Eulenburg und hat das mir gegenüber immer behauptet. Ich habe davon aber keinen Gebrauch gemacht. Wenn Fürst Eulenburg hier ist, werden wir ihm sagen, was wir ihm beweisen. Wir bitten, er soll nun endlich kommen und für den vierzigjährigen geliebten Freund, der ihn seine „Seele“, seinen „Geliebten“ nennt, Zeugnis ablegen. – Justizrat Dr. v. Gordon: Herr Harden hat zum Schluß hier gegen den Privatkläger und den Fürsten Eulenburg einen Ton angeschlagen, auf den ich nicht eingehen möchte. Ich bitte einfach, den Fürsten Eulenburg als Zeugen für die von mir benannten Tatsachen zu vernehmen. Es ist Sache des Gerichts, zu entscheiden, in welcher Form dies geschehen soll. Weil ich weiß, daß er nicht kommen kann, habe ich der Einfachheit wegen die kommissarische Vernehmung angeregt. Wir haben von vornherein den dringenden Wunsch gehabt, daß er hier erscheint; auch der Fürst war der Ansicht. Schießlich sagte aber der Arzt, er setze sich einer dringenden Gefahr aus, wenn er als Zeuge erscheine. Mehr kann man nicht tun, um die Sache abzukürzen, als wenn wir die kommissarische Vernehmung des Fürsten beantragen. – Es wurde hierauf das von Sanitätsrat Dr. Gennerich ausgestellte ärztliche Attest von dem Vorsitzenden verlesen. Aus diesem ging hervor, daß Fürst Philipp zu Eulenburg seit vielen Jahren an Gicht und schwerer Neuritis leidet. Da außerdem seit April d. J. eine Nervenentzündung an Beinen und Armen hinzugekommen ist, so besteht die Gefahr, daß eine größere Aufregung schwere Folgen, ja selbst den Tod herbeiführen könnte. Das Leiden des Fürsten ist so erheblich, daß er