Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 3 (1911).djvu/194

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

gern hier sehen wollen, die Gegenpartei schien bisher dasselbe Interesse daran zu haben. – Hierauf wurde der Zeuge Bollhardt nochmals vorgerufen. – Vors.: Sagen Sie, Herr Zeuge, ist ein Irrtum ausgeschlossen? – Zeuge: Es muß der Herr sein, der an dem Abend dabei gewesen ist. – Vors.: Entweder Sie sagen: er ist es, oder Sie sagen: ich muß ihn erst sehen. – Zeuge: Gut, ich will ihn erst sehen. – Justizrat Dr. v. Gordon: Es ist doch auf der ganzen Welt nicht möglich, daß ein Mann auf Grund eines Bildes einen Herrn wiedererkennen kann, den er vor zehn Jahren einmal gesehen hat, zumal der Zeuge gesagt hat, es ist ein Herr von 27 bis 30 Jahren. Tatsächlich war er aber 50 Jahre alt. – Vors.: Wann kann Fürst Eulenburg hier erscheinen? – Justizrat v. Gordon: Er kann hier nicht erscheinen, aber er könnte kommissarisch vernommen werden. – Vors.: Der Fürst ist doch nur gichtleidend, kann er nicht hergetragen werden? – Justizrat v. Gordon: Ich bitte, das Attest zu verlesen. – Harden: Seit Wochen habe ich den Fürsten Eulenburg als Zeugen benannt. Es ist jetzt gesagt worden, man habe ihn und andere nicht in Gewissenskonflikt bringen wollen. Aber seine Gesundheit dürfte doch keinem stärkeren Chok ausgesetzt sein, wenn er hierher kommt. Um Berlin zu erreichen, mußte er zu Wagen von Liebenberg nach der Eisenbahn fahren, auf der Eisenbahn nach Berlin, vom hiesigen Bahnhof nach der Wohnung in der Königin Augustastraße. Ich sehe keinen Grund, weshalb er nicht hier nach dem Gericht mit demselben Wagen fahren kann. Ich sehe darin einen Versuch, die Verhandlung zur Vertagung zu bringen, daß der Herr hier nicht erscheint. Ich möchte darum bitten, endlich damit aufzuhören, nicht immer zu sagen, der Privatkläger hat nichts damit zu tun. Er ist doch ein Herr, der in der „Zukunft“ genannt wurde, der gleichzeitig mit dem Kläger aus dem Amt gesetzt wurde und unter Mißbrauch seines Amtes strafbare Handlungen begangen hat. Zwei Herren, die sich ganz genau kennen, wie der Privatkläger