Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 3 (1911).djvu/192

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Zeuge: Es ist mir nichts davon bekannt.– Vors.: Wußten Sie, daß er mit ihm befreundet war? – Zeuge: Ja. – Justizrat Bernstein: Ist dem Zeugen nicht bekannt, daß der Privatkläger geäußert hat, er habe allerdings den Fehler gemacht, daß er bezüglich des Falles Hohenau nicht sofort dienstlich weiteres veranlaßt habe? – Zeuge: Ist mir ganz fremd. – Harden: Ist Ihnen etwas von einer Aktion bekannt, die die Polizei bezüglich des Grafen Hohenau unternehmen wollte. Hat das Gardekorps nicht den Wunsch gehabt, durch die Polizei von Fall zu Fall darüber orientiert zu werden? – Zeuge: Nein. – Harden: Ist Ihnen bekannt, daß die Absicht bestand, den Grafen Lynar zum Flügeladjutanten zu ernennen? – Zeuge: Nein. – Justizrat Bernstein wies daraufhin, daß er den General v. Kessel und den Platzmajor v. Hülsen nur deshalb habe laden lassen, um durch sie zu bekunden, daß der Privatkläger seine Stellung verloren habe, weil er den Dingen keineswegs so fern stand, wie er behauptete. Da General v. Kessel in dieser Beziehung versagte und der Platzmajor v. Hülsen nicht erschienen sei, bliebe ihm nichts weiter übrig, als sich auf den Chef des Militärkabinetts v. Hülsen-Häseler zu berufen. – Nachmittags überreichte Harden dem Vorsitzenden den Gothaer Almanach. Der Zeuge Bollhardt erklärte auf Befragen des Vorsitzenden: Nachdem er im Almanach das Bild des Fürsten Eulenburg gesehen, könne er aufs bestimmteste erklären, daß Fürst Eulenburg zu der Gesellschaft gehört habe, die in der Villa des Grafen Lynar die geschilderten Vorgänge inszeniert habe. Nach seiner Meinung muß dies der Herr sein, der damals in Zivil bei dem Grafen Lynar war. – Als darauf der Zeuge vereidigt werden sollte, erklärte Justizrat Dr. v. Gordon: Ich beantrage, jetzt den Fürsten v. Eulenburg in seiner Wohnung zu vernehmen. Er ist nicht reisefähig nach dem Ausspruche des Arztes; er ist aber doch hierher gekommen und bereit, sich auf Erfordern vernehmen zu lassen. Das von mir hier überreichte ärztliche Attest spricht deutlich aus, wie krank der