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habe. Auf wiederholten Vorhalt seitens des Verteidigers erklärte er langsam und zögernd, daß er das, was er gehört, als Jokus aufgefaßt habe. Es wurde allerdings gesprochen, daß Graf Lynar und Graf Hohenau Umgang mit Männern haben. Vom Privatkläger sei nichts Derartiges gesagt worden. – Zeuge Unteroffizier Liedmann von den Gardesducorps: Es sei ihm nicht bekannt, daß im Hause des Grafen Lynar widernatürliche Unzuchtshandlungen vorgekommen seien. Er habe nur davon gehört, daß der Bursche des Grafen Lynar von diesem weggekommen sei, und daß Graf Lynar und Graf Hohenau vom Regiment weg seien. Der Zeuge blieb dabei, trotz vieler Vorhaltungen von seiten des Verteidigers. – Zeuge Moldenhauer, der längere Jahre in Potsdam gedient hat, erklärte gleichfalls anfänglich, daß er nichts von einem Gerücht weiß, wonach Offiziere mit Männern unsittlichen Umgang haben. Nach ernsten Vorhaltungen und Hinweisen auf den zu leistenden Eid gab der Zeuge zu: Gesprochen möge ja wohl so etwas sein, aber er habe nicht darauf geachtet. Er habe nur gehört, daß Graf Lynar wegen seines Burschen habe abgehen müssen. – Zeuge Dompteur Th. ist 1896 bis 1900 in Potsdam gewesen. Es wurde manchmal davon gemunkelt, daß beim Grafen Lynar unsittliche Dinge vorkämen. Richtig sei es, daß er aufgefordert worden sei, im Auftrage des Grafen Hohenau mit in die Villa des Grafen Lynar zu kommen. Er habe darauf gesagt: Solche Sachen mache ich nicht. – Vors.: Sie wußten also gleich, um was es sich handelte? – Zeuge: Na ja, weil man ja so allerlei munkelte. – Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden verneinte der Zeuge, daß bei jenen Gerüchten auch der Name des Fürsten Eulenburg oder des Grafen Moltke eine Rolle gespielt habe. – Es wurde darauf General v. Kessel, kommandierender General des Gardekorps als Zeuge vernommen. – Vors.: Hat der Privatkläger mit Ihnen darüber gesprochen, daß Fürst Eulenburg in eine Affäre in Sachen widernatürlicher Unzucht verwickelt sei? –