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wie die Tatsache, daß Graf Lynar derjenige war, der dem Kronprinzen sagte: Wir müssen hier fallen und die da … Das weiß doch jeder. Graf Lynar und Graf Hohenau waren also zweifellos an den Orgien beteiligt. – Vors. Amtsrichter Dr. Kern: Den Grafen Hohenau haben Sie also bei jenen Zusammenkünften ganz bestimmt erkannt? – Zeuge: Jawohl, mit aller Bestimmtheit. – Vors.: Haben Sie auch den Grafen Eulenburg, den jetzigen Fürsten Philipp Eulenburg, dabei gesehen? – Zeuge: Ich glaube es eben- falls sagen zu können. – Vors.: Sie sagten vorhin, daß auch ein „Moltke“ dabei gewesen sei und dieser Flügeladjutant des Kaisers gewesen sei. – Zeuge: Ja, es wurde allgemein im Regiment davon gesprochen, daß Graf Moltke dabei gewesen sei. Es hieß auch, daß Graf Lynar nur der Unterhändler gewesen sei. Dieser suchte sich die Leute unter den Mannschaften aus. Ich selbst habe im Auftrage des Grafen Lynar einen früheren Unteroffizier, jetzigen Dompteur, der jetzt auch als Zeuge geladen ist, zu einem Besuch in die Villa eingeladen. – Im Anschlusse an diese Aussage entwickelte sich eine lebhafte und eingehende Auseinandersetzung darüber, ob Fürst Philipp Eulenburg sich an jenen Zusammenkünften beteiligt habe. Justizrat Dr. v. Gordon erklärte, daß dies auf eine Personenverwechselung mit dem jüngeren Grafen Friedrich Botho von Eulenburg zurückzuführen sei. Daß dieser wegen einer derartigen Affäre aus dem Regiment ausscheiden mußte, sei bekannt. – Harden wendete hiergegen ein, daß eine solche Verwechselung unmöglich sei. Er habe aus dem Gothaer Hofkalender das Bild des Fürsten Philipp Eulenburg dem Zeugen Bollhardt gezeigt, ohne dabei zu sagen, wen das Bild darstellte. – Justizrat Bernstein: Sie sollen hierbei sofort, ehe Sie den Namen gehört hatten, gesagt haben: „Das ist ja Eulenburg, der war auch dabei.“ – Zeuge: Ja. – Justizrat Dr. v. Gordon: Graf Eulenburg ist schon 1871 aus dem Regiment ausgeschieden. – Zeuge: Ja. – Justizrat Dr. v. Gordon beantragte wiederholt, den Grafen