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hier durch die Beweisaufnahme festgestellten Verhalten des Privatklägers auf homosexuelle Neigungen zu folgern ist. Was die Kritik der Zeugin Frau v. Elbe betrifft, so spricht man immer von den Einwirkungen des „Trionals“. Ich dagegen sage nur immer „Gemahl“. Wenn die Frau jahraus, jahrein unzurechnungsfähig ist, und ich bemerke es nicht, so bin ich selbst unzurechnungsfähig. (Heiterkeit.) – Justizrat Dr. v. Gordon: Ich berufe mich auch noch auf das Zeugnis Seiner Majestät darüber, daß Graf Moltke niemals seine Stellung benutzt hat, um irgendwelche Wünsche politischer Art durchzudrücken. – Justizrat Bernstein: Gegen diesen Antrag habe ich gar nichts einzuwenden. Je mehr die Sache beleuchtet wird, desto mehr wird der Kläger ins Dunkle gerückt. Eine weitere Aufklärung über die Äußerung des Klägers: „Wir haben einen Kreis um Seine Majestät gebildet usw.“ ist doch interessant für das deutsche Volk. – Justizrat Dr. v. Gordon beantragte, außer Dr. Magnus Hirschfeld über das diesem zu unterbreitende Thema auch Dr. Merzbach zu vernehmen, ferner die Polizeikommissare darüber, daß ihnen von dem Privatkläger keinerlei homosexuelle Handlungen bekannt sind. – Harden: Zu der Behauptung, daß der Privatkläger zur Klage gezwungen ist, berufe ich mich eventuell auf den Fürsten v. Bülow und Herrn v. Hülsen-Häseler. – Der Gerichtshof beschloß darauf, die Beschlußfassung über die anderen Beweisanträge zunächst auszusetzen, aber in die Beweisaufnahme einzutreten, ob in dem Freundeskreise, zu dem Fürst Eulenburg, Graf Wilhelm Hohenau und der Privatkläger gehörte, Päderastie getrieben worden ist. Für diesen Teil der Verhandlung wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, den Vertretern der Presse und den Zuhörern aus dem Kreise der Juristen aber die Anwesenheit gestattet. – Zeuge Bollhardt erklärte auf Befragen: Er sei im Jahre 1805 als Freiwilliger in das Regiment Garde du Corps eingetreten. Im Jahre 1896 habe ihm Graf Lynar, der seinerzeit Rittmeister